Airbnb und Co. Stadt Bonn will illegale Vermietungen aufdecken

Bonn · Um illegal vermietete Wohnungen aufzuspüren, beschäftigt die Stadt Bonn sieben Kontrolleure. Dabei geht es auch um Steuern, die der Verwaltung entgehen.

 In der Bonner Südstadt werden Wohnungen häufig als Ferienwohnungen für Touristen vermietet.

In der Bonner Südstadt werden Wohnungen häufig als Ferienwohnungen für Touristen vermietet.

Foto: Benjamin Westhoff

Zweckentfremdung bei Wohnungen aufzuklären ist ein langwieriger Prozess. Das merken auch die Mitarbeiter des Amtes für Soziales und Wohnen immer wieder. Seit es eine spezielle Sachgruppe gibt, die sich nur damit beschäftigt, hat es zwar Erfolge gegeben. „Aber durch das Wohnungsaufsichtsgesetz stoßen wir an Grenzen“, sagt die Abteilungsleiterin der Abteilung Wohnen Bettina Ueding. Bonn und andere Städte in NRW fordern deshalb eine Gesetzesnovelle. Denn Großstädte wie Berlin können die Problematik schärfer angehen und fordern Kurzzeitvermieter auf, sich zu registrieren. In der Bundesstadt setzt man vor allem auf eine aufmerksame Nachbarschaft, die Ermittlern Tipps gibt.

Die Häuser um die Winterstraße in Bad Godesberg gelten schon lange als Quartiere für Medizintouristen.  Die Wohnungen in den Hochhäusern, in denen einst Bundesbeamte lebten, haben einen Ruf weg, der sich hartnäckig hält. „Die Namen auf den Klingelschildern sind dieselben. Die Leute, die dort ein- und ausgehen, wechseln immer“, erzählt ein Anwohner. An der gläsernen Eingangstür des Mehrparteienhauses klebt der Aufkleber „Wachsamer Nachbar.“ Manch einer sei so wachsam, dass er Buch darüber führe, wer ein- und wer ausziehe. „Was man so hört, ist es zumindest nicht schlimmer geworden“, sagt ein anderer langjähriger Mieter. „Ist aber auch nur so eine Gefühlssache.“

Sieben Mitarbeiter suchen nach illegal vermietete Wohnungen in Bonn

Um Gefühle und vor allem Vertrauen geht es auch den Mitarbeitern der Stadt Bonn, die versuchen, zweckentfremdete Wohnungen zu entdecken. Dabei setzten sie darauf, eine Vertrauensbasis zu Nachbarn aufzubauen, um zu erfahren, ob Wohnungen vermietet werden. Sieben Mitarbeiter zählt die Sachgruppe. „Anfangs haben wir den Begriff Taskforce gewählt, weil das schnittiger klang“, sagt Ueding. Das ist nun mehr als zwei Jahre her. Die Aufgaben haben sich in dieser Zeit nicht verändert. Noch immer jagen sie denen hinterher, die private Wohnungen im gewerblichen Stil bei Online-Portalen wie Airbnb als Hotelzimmer anbieten. Sie kontrollieren auch, ob Eigentümer Wohnungen leerstehen lassen, in der Hoffnung, dass ihr Wert steigt, oder ob Wohnungen als Gewerbefläche genutzt werden. Während touristische Kurzzeitvermietungen in der Südstadt Thema sind – wo auch Studenten in den Semesterferien erlaubterweise ihre Wohnungen vermieten –, haben Tannenbusch und Beuel Probleme mit spekulativem Leerstand. Bad Godesberg hat den Medizintourismus, der allerdings zurückgegangen sei. Gerade durch den starken Außendiensteinsatz sei gelungen, das Vertrauen von Anwohnern zu erlangen, heißt es in der Bilanz für 2018.

In Köln ist der Ton strenger als in Bonn. 16 Kontrolleure prüfen nach eigenen Angaben mehr Wohnungen denn je, 400 Ermittlungsverfahren laufen. Seit 2014 seien mehr als 1 500 Wohnungen gecheckt und Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro verhängt worden. Die Rahmenbedingungen sind ähnlich: Verstöße gegen die Satzung  können wie in Bonn mit bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Berlin greift härter durch: Jeder, der Wohnraum über Portale wie Airbnb anbieten will, muss sich bei der Stadt registrieren. Die Nummer, die man erhält, muss im Online-Inserat der Ferienwohnung angegeben werden. Wer gegen die Regeln verstößt, kann Strafsummen von bis zu 500.000 Euro aufgebrummt bekommen.

Zweckentfremdung von Wohnung bei der Stadt Bonn per Mail melden

Die Arbeit der Kontrolleure ist in allen Städten ähnlich: Es geht darum, wasserdicht eine Zweckentfremdung nachzuweisen. „Wir legen zu Beginn der Woche Routen fest, in denen wir die Objekte, die wir gemeldet bekommen oder auf die wir selbst stoßen, abfahren“, erzählt ein Mitarbeiter der Bonner Sachgruppe. Geklingelt werde erst, wenn sich der Verdacht erhärte. Doch die andere Seite weiß sich auch zu wehren – nimmt sich einen Rechtsanwalt, macht einfach nicht die Tür auf oder legt unauffällige Langzeit-Mietverträge vor. Wie die Mitarbeiter dann vorgehen, ist Teil der Taktik, über die man lieber nicht sprechen möchte. „Wir sind in der Beweispflicht.“ Dabei gibt es aber rechtliche Grenzen: Die Beamten dürfen auf den Portalen zum Beispiel keine Wohnungen mieten, um an Daten wie Adressen zu kommen. Die erhalten Gäste nämlich erst, nachdem sie gebucht haben.

Auch wenn andere Städte aufgrund anderer Gesetze sportlicher auftreten könnten, ist Ueding mit dem bisher Erreichten zufrieden. „Der größte Erfolg ist, dass die Bürger wissen, dass wir vor Ort sind.“ Das lasse sich aber nicht in Zahlen messen. Bei der Verwaltung hofft man auf eine Novellierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes, für das man sich auch in Köln stark mache. Eine Meldepflicht der Vermieter und eine Begrenzung des Übernachtungsangebotes werden diskutiert – ganz nach Berliner Vorbild.

Bürger können sich in Sachen Zweckentfremdung unter 0228/774010 und per E-Mail an zweckentfremdung@bonn.de wenden.

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