Schwurgericht wertet Tat in Tannenbusch als Totschlag Achteinhalb Jahre Haft für Messerstecher

Bonn · Eine lange Zeit im Gefängnis hat ein 21 Jahre alter Bonner vor sich: Der junge Türke wurde am Mittwoch von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen Totschlags im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit zu einer achteinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit gingen die Richter noch ein halbes Jahr über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der acht Jahre gefordert hatte.

Am Nachmittag des 31. Mai dieses Jahres war es laut Urteil zufällig zum Aufeinandertreffen des arbeitslosen jungen Mannes mit seinem 25 Jahre alten Schwager gekommen. Dieser lebte zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt von seiner Ehefrau, der Schwester des Angeklagten. Mehrfach hatte er seine Frau geschlagen und ihr weiterhin ständig aufgelauert.

Eskaliert war der Streit, da der Angeklagte am Tattag erfahren hatte, dass der Schwager tags zuvor wieder zugeschlagen hatte. Als er den 25-Jährigen auf dem Bahnsteig der Haltestelle Tannenbusch-Mitte darauf angesprochen hatte, wurde er von dem Älteren "abgewimmelt" und "abgebürstet", so der Kammervorsitzende: "Das ließ es in ihm überkochen."

Der 21-Jährige habe das Verhalten des Schwagers nicht hinnehmen wollen: "Er sah sich in der Pflicht, die Ehre der Schwester zu retten." Für die Richter hat sich das Bild ergeben, dass die Familie des Angeklagten viel von ihm erwartet hatte, unter anderem, sich um die Schwester zu kümmern. Der Vorsitzende: "Es ist nicht auszuschließen, dass die Tat maßgeblich darauf fußte, dass er diesen Druck spürte".

Mit einem Messer hatte der junge Täter laut Urteil auf das Opfer eingestochen, um es zu töten. Auf den im Prozess vorgespielten Aufnahmen der Überwachungskameras sei der "Vernichtungswille" deutlich erkennbar. Acht Stiche hatten den 25-Jährigen im Oberkörper getroffen, drei davon hätten auch alleine tödliche Folgen gehabt. Zudem war es an den Armen zu drei Abwehrverletzungen gekommen.

In seiner Todesangst hatte sich der 25-Jährige zwar noch aufgerappelt. Der Täter hatte ihn dann jedoch auf die Gleise geschubst - und so heftig ins Gesicht getreten, als er zurück auf den Bahnsteig klettern wollte, dass er ohnmächtig auf die Gleise gefallen war. Noch am Tattag war das Opfer im Krankenhaus verstorben.

Erst im Laufe des Prozesses habe sich herausgestellt, dass es sich nicht wie ursprünglich angeklagt um einen heimtückischen Mord gehandelt habe. Ausschlaggebend dafür, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, sei das Verhalten des Angeklagten nach der Attacke gewesen.

Unter anderem hatte er selbst den Notruf gewählt und wilde Schimpftiraden losgelassen. Ob der junge Mann die behauptete Erinnerungslücke nach den ersten Stichen wirklich hat, wurde bezweifelt: "Es mag auch ein Verdrängen, ein nicht darüber reden wollen sein."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort