Umweltzone Ab 1. Juli nur mit grüner Plakette

BONN · Ab dem 1. Juli dürfen - bis auf wenige Ausnahmen - nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in die Bonner Umweltzone fahren. Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass dies die Bezirksregierung Köln im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Bonn verfügt habe.

Hintergrund der Verschärfung: Die Luftschadstoffbelastung bei Stickstoffdioxid innerhalb der Umweltzone liegt zum Teil über den erlaubten Grenzwerten.

Allerdings hat die Stadt Bonn nach eigenen Angaben mit Blick auf die beginnende Nordbrücken-Sanierung ab Freitag, 4. Juli, und den damit zu erwarteten Verkehrsbehinderungen in Abstimmung mit der Bezirksregierung eine Ausnahmeregelung auf verschiedenen Streckenabschnitten vom 1. Juli bis 1. September verfügt (siehe Grafik und Infokasten). "Dies soll helfen, den Verkehr während der Arbeiten auf der Autobahnbrücke großflächig auf alle verkehrswichtigen Straßen zu verteilen", sagte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann.

Die Änderung der Umweltzone betrifft Hoffmann zufolge rund 10 000 in Bonn zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, über die Nachrüstung eines Partikelfilters eine grüne Umweltplakette und somit freie Fahrt in die Umweltzone zu erhalten. Auskünfte darüber, ob im konkreten Fall die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind sowie über die Kosten einer Nachrüstung, können bei Kfz-Fachwerkstätten erfragt werden.

Einen finanziellen Zuschuss für eine Nachrüstung gibt es nicht mehr, so Hoffmann. Handwerksunternehmen werden zurzeit bei der Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge mit dem neueren, umweltfreundlicheren Abgasstandard Euro 6 unterstützt. In Verbindung mit einem NRW-BANK-Effizienzkredit zur Anschaffung eines Neufahrzeugs wird seit dem 1. Oktober 2013 ein Tilgungszuschuss von 800 Euro gewährt. Damit die Anschaffung bezuschusst wird, muss das Neufahrzeug ein vor dem 1. Januar 2012 auf das Unternehmen zugelassenes Altfahrzeug ersetzen, das höchstens eine gelbe Plakette erhalten kann. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur noch in besonderen Härtefällen.

Der Handwerkskammer geht die Ausnahmeregelung der Stadt nicht weit genug. Sie forderte gestern, die Stadt solle sich sofort an eine landesweit abgestimmte Verfahrensweise halten. "Um eine landesweit einheitliche Verfahrensweise im Umgang mit Fahrverboten in Umweltzonen zu erreichen, wurden die Ausnahmeregelungen frühzeitig aufeinander abgestimmt", sagte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Ortwin Weltrich. "Demnach müssen Kommunen mit grünen Umweltzonen Kraftfahrzeuge mit gelber Umweltplakette bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen generell von einem Fahrverbot befreien. Betriebe aus dem Kammerbezirk müssen in Bonn und Köln gleiche Bestimmungen vorfinden", so Weltrich.

Von Amts wegen seien Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette vom Fahrverbot in den grünen Umweltzonen befreit, wenn sie technisch nicht so nachrüstbar sind, dass sie eine grüne Plakette erhalten und wenn sie vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Halter zugelassen wurden. Beides müsse von einem Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TÜV) bescheinigt werden. Die Bescheinigungen seien im Fahrzeug mitzuführen und beim Abstellen des Fahrzeugs in der Umweltzone gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. "Es bedarf in diesen Fällen keiner weiteren Einzel-Ausnahmegenehmigung mehr", so Weltrich.

Karte: Hier gilt die Umweltzone

Gelb: Ausnahmen für gelbe Plakette zwischen 1.7. und 1.9.2014
Grün: Grenzen der Umweltzone

Ausnahmeregelung

Auf diesen Straßen dürfen wegen der Nordbrückensanierung ausnahmsweise noch bis zum 1. September Kraftfahrzeuge mit gelber Plakette fahren:

Nord-Süd-Verkehr über Bundestraße 9/Landesstraße 300: Friedrich-Ebert-Allee - Willy-Brandt-Allee - Bundeskanzlerplatz - Adenauerallee - Belderberg - Sandkaule - Welschnonnenstraße - Römerstraße (zwischen Wachsbleiche und Augustusring) - Augustusring - Kaiser-Karl-Ring - Kölnstraße sowie ab Augustusring über die Graurheindorfer Straße zur BAB-Anschlussstelle Bonn-Auerberg.

Im Ost-West-Verkehr über die Bundesstraße 56: Kennedybrücke - Berliner Freiheit - Bertha-von-Suttner-Platz - Oxfordstraße - Berliner Platz - Bornheimer Straße - Hochstadenring - Viktoriabrücke - Endenicher Straße.

Von diesen Straßen folgende Verbindungen zu den Autobahnanschlussstellen Zentrum/Potsdamer Platz und Poppelsdorf: Reuterstraße, Dorotheenstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Potsdamer Platz), Vorgebirgsstraße (zwischen Kaiser-Karl-Ring und Potsdamer Platz), Bornheimer Straße, Am Alten Friedhof, Thomastraße, Heinrich-Böll-Ring.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort