Camperin vergewaltigt Zweiter Siegauen-Prozess beginnt im September

Bonn · Der Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue muss neu verhandelt werden. Das bisherige Urteil gegen den 32-jährigen Eric X. hob das Gericht teilweise auf. Jetzt gibt es einen neuen Termin.

In dem wohl spektakulärsten Bonner Prozess der letzten Jahre stehen die neuen Termine fest, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Dienstag mitteilte. Demnach geht das Verfahren gegen den sogenannten Siegauen-Vergewaltiger am 18. September 2018 vor der 3. Großen Strafkammer erneut an den Start. Der 32-jährige Asylbewerber aus Ghana war im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch hatte das Urteil der 10. Großen Strafkammer teilweise aufgehoben.

Der 2. Strafsenat des BGH hat zwar keinerlei Zweifel an der Schuld und der Täterschaft des Angeklagten, der am 2. April 2017 ein junges Paar in der Bonner Siegaue überfallen, mit einer Axtsäge bedroht, beraubt und eine 23-jährige Studentin vergewaltigt hatte, während ihr Freund hilflos zuschauen musste. Die obersten Richter in Karlsruhe beanstandeten jedoch einen Widerspruch im Urteil.

Der psychiatrische Sachverständige hatte bei dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung angenommen, die eine Beeinträchtigung seiner Schuld nicht ausschließe. Im Urteil jedoch hatte das Gericht den 32-Jährigen für voll schuldfähig befunden; die Persönlichkeitsstörung habe bei der Tatausführung nicht bestanden. Warum diese psychische Erkrankung bei der Vergewaltigung nicht zum Tragen gekommen sein soll, sei von der Kammer nicht begründet worden, erklärte das höchste Gericht. Im neuen Verfahren muss somit die Schuldfähigkeit des 32-Jährigen erneut geprüft und ein neues Strafmaß gefunden werden, das aber nicht über dem des ersten Prozesses liegen darf.

Zur Schuldfrage wird die 3. Große Strafkammer von einer neuen Sachverständigen beraten: Beauftragt wurde die forensische Psychiaterin Dr. Nahlah Saimeh, die viele Jahre Ärztliche Direktorin im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Münster-Lippstadt war.

Der Angeklagte scheint trotz seines Suizidversuchs im Februar 2018 verhandlungsfähig zu sein. Sonst, so der Gerichtssprecher auf Nachfrage, hätte die Kammer sicher nicht terminiert. Der 32-Jährige hatte in seiner Zelle in Köln eine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet und dabei schwerste Brandverletzungen erlitten. Wochenlang hatte er im Gefängniskrankenhaus im künstlichen Koma gelegen.

Für den zweiten Prozess hat die Kammer insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll bereits am 5. Oktober fallen.

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