Prozess in Bonn Zehn Jahre Haft für Siegauen-Vergewaltiger

BONN · Für den brutalen Überfall auf eine junge Camperin und ihren Freund ist ein Mann bereits zu langjähriger Haft verurteilt worden. Das Bonner Landgericht hat in einer erneuten Verhandlung die Haftstrafe auf zehn Jahre herabgesetzt.

 Der Siegauen-Vergewaltiger wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der Siegauen-Vergewaltiger wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Foto: Henning Kaiser/Archiv

Dem Angeklagten war bei der Urteilsverkündigung keine Regung anzumerken: Der als „Siegauen-Vergewaltiger“ bekannt gewordene Eric X. wurde am Freitag im zweiten Anlauf von der 3. Großen Bonner Strafkammer wegen besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schwerer räuberischer Erpressung zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Dass der 34-Jährige ein junges Paar beim Zelten in der Siegaue überfallen und die Frau vergewaltigt hatte, war bereits vom Bundesgerichtshof (BGH), das den Fall zur Neuverhandlung an das Bonner Landgericht zurückverwiesen hatte, bestätigt worden. Einzig das Strafmaß hatte laut BGH-Urteil neu geprüft werden müssen. Für die Tat war der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana im Oktober 2017 zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte dagegen Revision beim BGH eingelegt.

Völlige Empathielosigkeit

Mit großer Ernsthaftigkeit und Ruhe trug Kammervorsitzende Klaus Reinhoff die Urteilsbegründung vor: Das Entsetzen und die Bestürzung über die Tat sei am ersten Prozesstag jedem Anwesenden anzumerken gewesen. Der Angeklagte trage klare dissoziale und psychopathische Züge, die jedoch keine Einschränkung seiner Schuldfähigkeit im Sinne einer krankhaften Störung bewirkt hätten. Das habe das Gutachten der vom Gericht beauftragten forensischen Psychiaterin klar ergeben.

Genau zu diesem Punkt hatte der BGH eine nochmalige genaue Prüfung gefordert. Eric X., so der Richter nun, sei zur Tatzeit einsichts- und uneingeschränkt steuerungsfähig gewesen. Seine dissozialen Züge und seine völlige Empathielosigkeit hätten ihn befähigt, sich unter den widrigen Umständen seiner Flucht durchzuschlagen und seine eigenen Interessen rücksichtslos durchzusetzen.

Am Tatabend hätten diese Züge dazu geführt, dass er die Umstände skrupellos ausgenutzt und nicht mit der Möglichkeit negativer Folgen für sich selbst gerechnet habe.

Meinung der Öffentlichkeit „völlig unerheblich“

Das Gericht habe bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen gehabt, dass das Strafmaß im richtigen Verhältnis zu dem ähnlicher bereits ausgeurteilter Fälle stehen müsse. Die Meinung der Öffentlichkeit hingegen sei bei der Bestimmung des Strafmaßes völlig unerheblich. Für die beiden Anklagepunkte sieht das Gesetz einen Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren Haft vor, wobei der oberste Bereich für die schlimmsten denkbaren Taten vorgesehen sind.

Zum Schluss wandte sich der Richter an Eric X.: Der habe bewiesen, dass es ihm an jeder Empathie fehle; er habe das Leben zweier Menschen nachhaltig geschädigt. Statt selbstgerecht zu sein, solle er sich lieber mit dem Schicksal seiner Opfer auseinandersetzen. Verteidiger Martin Mörsdorf will nun prüfen, ob er erneut Revision einlegt. Er halte es, wie er sagte, aber für nicht unwahrscheinlich, dass das Urteil „wasserdicht“ ist.

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