Oral-B-Zahncreme Zahnpasta im Briefkasten verunsichert Bonner

BONN · Viele Bonner Haushalte haben in den vergangenen Tagen die Probe einer Oral-B-Zahnpasta in ihren Briefkästen gefunden. Häufig landete die Sendung direkt im Müll - weil sie die Empfänger verunsicherte.

 Diese Werbesendung haben viele Bonner erhalten.

Diese Werbesendung haben viele Bonner erhalten.

Foto: Screenshot GA

Mit einer Probe einer "revolutionären Zahncreme" wirbt Procter & Gamble derzeit in Bonner Briefkästen für seine Marke Oral-B. Die Zahnpasta, die Zahnfleisch und -schmelz pflegen soll, sorgt bei vielen Bonnern jedoch für Verwunderung.

In einem inzwischen gelöschten Post in der Facebookgruppe "Nettwerk Bonn" schrieben mehrere Nutzer, dass sie die Werbesendung ungeöffnet in den Müll warfen. Zu groß sei bei einer solchen Sendung die Angst vor einer Vergiftung, hieß es in einem Kommentar. Und könne man überhaupt sicher sein, dass die Sendung wirklich von Oral-B ist? Anders als etwa eine Waschmittelprobe, werde der Inhalt dieser Sendung schließlich dem eigenen Körper zugeführt. Andere Nutzer wiederum freuten sich über die Probe und hatten sie nach eigener Aussage bereits ohne Probleme verwendet.

Oral-B teilte auf GA-Anfrage mit, dass die Sorge vor einer Vergiftung unbegründet sei: "Transparenz ist uns bei der Aktion sehr wichtig. Dazu gehört es auch, eindeutig als Absender erkennbar zu sein. Deshalb trägt der Flyer das Oral-B-Logo. Auf der Rückseite neben dem Coupon ist zudem unsere Adresse sowie die Telefonnummer unserer Konsumenten-Hotline deutlich angegeben", sagte Gabriele Hässig, Pressesprecherin bei Procter & Gamble. Vereinzelt hätten sich Empfänger der Zahncreme-Probe an das Unternehmen gewandt, um mehr zu erfahren. "Feedback dahingehend, dass es Grund zu Besorgnis geben könnte, haben wir nicht erhalten", so Hässig weiter.

Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW rät Empfängern, die wegen der Produktproben verunsichert sind, den angegebenen Absender zu kontaktieren und nachzufragen, ob es sich tatsächlich um dessen Werbung handelt. Auf diese Weise lasse sich die Echtheit am einfachsten überprüfen. Ansonsten sei Personen, die einem Böses wollten oder die Fälschungen versendeten, Tür und Tor geöffnet. "Wer Zweifel hat, schmeißt das Produkt am besten direkt in den Müll", sagt Bradler auf GA-Anfrage.

Produkte dürfen nicht zu groß für den Briefkasten sein

Grundsätzlich sei das Versenden von Produktproben erlaubt. Einige Dinge müssten Unternehmen aber beachten. "Unserer Auffassung nach sollten Werbegeschenke, die in Briefkästen landen, gut verpackt sein", sagt Bradler. Ein Auslaufen des Produkts und eine eventuelle Beschädigung des Briefkastens müsse vermieden werden. Außerdem dürften die Produkte auch nicht zu groß sein. Schließlich sollte das Werbeprodukt auch nicht die Funktion eines Briefkastens vollständig aufheben. Es müsse weiterhin möglich sein, weitere Postsendungen in den Briefkasten einzuwerfen.

Unzulässig ist laut Bradler auch der Einwurf von gesundheitsschädlichen Produkten. So habe zum Beispiel das Landgericht Frankfurt im August 2018 geurteilt (noch nicht rechtskräftig), dass Flüssigwaschmittel aufgrund der Gefahr von Hautreizungen und schweren Augenschäden nicht als Werbegeschenk in privaten Briefkästen landen dürfen. "Bei Zahnpasta ist eine Gesundheitsgefährdung allerdings nicht anzunehmen", sagt Bradler.

Diejenigen, die keine Produktwerbung erhalten wollten, könnten demnach nur Folgendes tun: Entweder sie besorgen sich einen "Keine-Werbung-Aufkleber", den sie sichtbar am Briefkasten anbringen, oder sie rufen bei dem Urheber der Produktwerbung an und untersagen ihm ausdrücklich die Zustellung des Produktes an die eigene Adresse. Ansonsten gebe es keine Handhabe, um gegen den Versand vorzugehen, so Bradler.

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