Kommentar zur Zweckentfremdungssatzung Zahnlose Fahnder

Bonn · Die Spezialeinheit der Stadtverwaltung muss auch Erfolge erzielen.

Die dauerhafte Etablierung der sogenannten Task Force mit sieben „Fahndern“ in allen Ehren – aber vier Jahre nach Entwicklung der Zweckentfremdungssatzung ist es an der Zeit, dass die Spezialeinheit der Stadtverwaltung Erfolge erzielt, die über den wortreichen Erfahrungsbericht hinausgehen.

Sollten hingegen wirksame Sanktionen mit abschreckender Wirkung auf Dauer ausbleiben, droht der Satzung in der Tat das Schicksal des Papiertigers, wie es SPD-Politiker Peter Kox zu Recht befürchtet. Dass die Bonner „Wohnungspolizei“ in drei Monaten mehr als 350 Wohnungen unter die Lupe genommen hat, widerlegt zumindest den Verdacht der völligen Untätigkeit.

Der drängte sich förmlich auf, als die Verwaltung vor einem halben Jahr noch kleinlaut einräumen musste, dass sich im Stadthaus für die Arbeit so gut wie kein Freiwilliger gefunden habe. Jetzt ist man also immerhin schon einen Schritt weiter.

Dass sich die Stadt weiterhin mit Sanktionen schwer tut und die Satzung gern „weiterentwickelt“ sähe, kann eigentlich nur zwei Ursachen haben: Entweder das Regelwerk taugt nichts, oder die Stadt legt – etwa gegenüber Medizintouristen – eine bemerkenswerte Beißhemmung an den Tag. Dass die Gastpatienten ob ihrer Kaufkraft positiv in Bad Godesberg wirkten, dürfte zumindest all denen schwer zu vermitteln sein, die sich aufgrund unzumutbarer nachbarschaftlicher Verwerfungen schweren Herzens von ihrem Wohneigentum verabschiedet haben.

Ähnlich bewerten es die Hoteliers, denen der graue Markt einen erheblichen Anteil abzieht. Sollte die Task Force Nachhilfelehrer benötigen, die ihr beibringt, wie (und wofür) man Knöllchen und Bußgelder eintreibt, sitzt sie im Stadthaus doch an der Quelle. Nicht nur die Bonner Falschparker wissen ein Lied davon zu singen.

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