Tagesmütter und -väter in Bonn Weiterhin 4,50 Euro pro Kind und Stunde

BONN · Die neue Satzung für Tagespflegesätze hat den Jugendhilfeausschuss passiert. Die Stadt regelt darin, wie viel das Jugendamt Tagesmüttern und -vätern pro Kind und Stunde zahlt.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte zwei Tagespflegepersonen aus Bonn Recht gegeben, die gegen die alte Fassung Klage eingereicht hatten. Das Gericht bemängelte zweierlei: Aus dem pauschal festgelegten Erstattungsbetrag von 4,50 Euro pro Kind und Stunde sei nicht zu erkennen, wie hoch der Sachkostenanteil sei. Zudem seien die Staffelungen bei den Betreuungszeiten "nicht angemessen und leistungsgerecht", denn die Abrechnung der Wochenbetreuungszeit erfolgt in Fünf-Stunden-Schritten und nicht auf die Stunde genau.

Nach der neuen Satzung, die der Rat noch beschließen muss, bleibt es bei 4,50 Euro. Der Sachkostenanteil, so will es die Verwaltung festlegen, finde darin mit 1,16 Euro Berücksichtigung. Darin enthalten ist keine Verpflegung. Die müssen Eltern wie in den Kitas auch zusätzlich zahlen. Jugendamtsleiter Udo Stein sagte im Ausschuss, damit sei man nach juristischer Prüfung aus Sicht der Verwaltung "auf der sicheren Seite". Die alte Staffelung soll allerdings erhalten bleiben. Sie habe sich bewährt und gebe sowohl den Tagespflegepersonen als auch den Familien die notwendige Flexibilität.

Die SPD wollte die Bezahlung je nach Qualifizierung der Tageseltern staffeln. Ausgebildete Erzieher und Sozialpädagogen sollten beispielsweise sechs Euro pro Kind und Stunde erhalten. Für den Änderungsantrag fand sich ebenso wenig eine Mehrheit wie für den Antrag des Bürgerbundes, die Interessengemeinschaft Bonner Tageseltern erneut in die Satzungsabstimmung mit einzubeziehen.

Als Zuschauerin verfolgte Eva-Maria Koslowski die Sitzung. Die Tagesmutter führte eine der erfolgreichen Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Aus ihrer Sicht arbeitet die Stadt bei der Novellierung mit einem "Verrechnungstrick. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass 1,125 Euro für Sachkosten zu wenig sind. Wenn jetzt 1,16 Euro angesetzt werden, ist das keine ernsthafte Steigerung, die den Urteilsgründen gerecht wird.", sagte sie dem GA. Gegen die Neubescheidung laufender Geldleistungen will die Juristin Widerspruch einlegen und, wenn nötig, wieder vor Gericht ziehen.

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