Landgericht in Bonn Verteidigung zweifelt an Tatvorwürfen der Anklage

BONN · Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Elma C. begonnen. Er soll die 17-Jährige aus Unkel in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in Sankt Augustin vergewaltigt und erstickt haben.

Die Verwirrung ist bereits wenige Augenblicke nach dem Prozessauftakt perfekt: Wie alt war der junge Mann, der am Dienstag im weißen Hemd auf der Anklagebank des Landgerichts Bonn sitzt, im Dezember vergangenen Jahres? Damals soll er in einer Unterkunft in Sankt Augustin eine Jugendliche vergewaltigt und ermordet haben.

Beim Betreten des Gerichtssaals hielt sich der Angeklagte noch einen Plastikordner als Sichtschutz vor das Gesicht. Während Staatsanwältin Claudia Heitmann die Anklage verliest, hebt der junge Mann dann aber immer wieder zaghaft den Kopf, um mit versteinerter Miene einen Blick auf die Eltern des Opfers zu werfen. Vor der achten Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts hat am Dienstag der Prozess um die Tötung einer 17-Jährigen aus Unkel begonnen. Die ganz in schwarz gekleidete Mutter und der Vater des Opfers, der derzeit eine Haftstrafe verbüßt und mit Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, treten genau wie die beiden nicht anwesenden Schwestern als Nebenkläger auf.

Angeklagter soll Opfer vergewaltigt und erstickt haben

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, das Mädchen in seinem Zimmer in einem Obdachlosenheim in Sankt Augustin zunächst vergewaltigt und zur Vertuschung der Tat im Anschluss ermordet zu haben. Weil die Jugendliche nach der Vergewaltigung gedroht habe, ihn anzuzeigen, habe er sie erstickt. Zwei Tage lang soll der Angeklagte versucht haben, die Leiche aus dem Zimmer zu schaffen. Dafür habe er unter anderem Müllsäcke besorgt und einen Einkaufswagen gestohlen. Die Ermittler kamen ihm auf die Spur, weil die Jugendliche am Tatabend von ihrem Handy aus noch Nachrichten an Bekannte verschickt und in sozialen Netzwerken gepostet hatte.

Der Prozess begann mit einer Überraschung: Nicht, wie in den Akten vermerkt, am 17. Juni 1999, sondern erst am 19. Juni 2001 sei er in der kenianischen Küstenstadt Mombasa geboren worden, gab der Angeklagte, der auch deutscher Staatsbürger ist, zu Protokoll. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben korrekt sind, hätte das sowohl auf den Verfahrensverlauf als auch auf das maximale Strafmaß Auswirkungen: Weil der mutmaßliche Täter dann zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt gewesen wäre, müsste Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, erläuterte Gerichtssprecher Tobias Gülich nach der Verhandlung. Außerdem würde das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bevor der Prozess nun am 4. Juni weitergeht, lässt die Kammer die Angaben des Mannes mithilfe medizinischer Verfahren prüfen. Bisher hatte es geheißen, der Mann sei als Kleinkind mit seiner Mutter aus Kenia nach Deutschland gekommen.

Verteidigung hegt Zweifel an Tatvorwürfen

Bei dem von der Anklage bislang angenommenen Alter hätte es im Ermessen der Kammer gelegen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt: Wenn Heranwachsende zwischen 19 und 21 Jahren nach ihrer „sittlichen und geistigen Entwicklung“ noch einem Jugendlichen gleichstehen, sieht das Gesetz für Mord einen maximalen Strafrahmen von 15 Jahren vor. Erwachsene Mörder indes müssen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Sollte sich beim Prozess herausstellen, dass der Angeklagte tatsächlich erst 17 Jahre alt ist, muss er mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen.

Das alles gilt natürlich nur, wenn die Kammer die Vergewaltigung und den Mord als erwiesen ansieht: An diesen Tatvorwürfen hegt die Verteidigung aber einige Zweifel, wie Anwalt Michael Kurth vor Beginn der Verhandlung sagte: Die Chancen stünden gut, den Mordvorwurf widerlegen zu können, da die Beweislage hinsichtlich der Vergewaltigung „vielfältig interpretierbar“ sei, sagte der Verteidiger.

Täter und Opfer sollen sich am Rheinufer kennengelernt haben

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft schwieg der Angeklagte am Dienstag. Laut Anklage sollen er und die 17-Jährige sich am Abend der mutmaßlichen Tat am Rheinufer kennengelernt haben. Anschließend seien sie mit Bekannten durch Bonner Kneipen gezogen. Als die Jugendliche den letzten Zug nach Hause verpasste, habe der junge Mann ihr angeboten, sie mit in die Unterkunft nach Sankt Augustin zu nehmen.

In seinem Zimmer habe er sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft vergewaltigt und geschlagen. Anschließend habe die Jugendliche gedroht, ihn anzuzeigen. Um das zu verhindern, habe der Mann sie erstickt.

Müllsäcke und Einkaufswagen für die Leiche

Als Polizeibeamte ihn in der Unterkunft aufsuchten, habe er gleich zugegeben, dass die 17-Jährige tot in seinem Zimmer liege. In einer anschließenden Vernehmung habe der Mann laut Staatsanwaltschaft gestanden, Gewalt gegen die Jugendliche ausgeübt zu haben.

(mit Material von dpa)

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