Bonner Bombe Verteidiger von Marco G. legen Revision ein

Düsseldorf · Der Bundesgerichtshof muss das Urteil gegen den mutmaßlichen islamistischen Bombenleger von Bonn überprüfen. Die Verteidigung des 30-Jährigen hat jetzt Revision eingelegt.

Der Staatsschutzsenat hatte Marco G. im Fall des gescheiterten Bombenattentats im Bonner Hauptbahnhof wegen versuchten Mordes verurteilt, außerdem wegen Verabredung zum Mord und Bildung einer terroristischen Vereinigung. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was die Haftdauer um durchschnittlich drei Jahre verlängert. Jetzt legte die Verteidigung des 30-Jährigen Revision gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ein, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Marco G. war am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Verteidiger hatten für die insgesamt vier Angeklagten Freisprüche beantragt.

Die drei weiteren Angeklagten waren wegen Beteiligung an einem Mordkomplott gegen einen rechtsradikalen Politiker zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt worden. Sie haben noch einige Tage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Urteil angreifen.

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