Strafprozess gegen Betrüger Versicherungsvertreter nutzt Seniorin aus

Bonn · Als Versicherungsvertreter erschlich sich ein heute 68-Jähriger im Herbst 2009 das Vertrauen einer Seniorin und bat sie erfolgreich um ein Darlehen von 9000 Euro. Die Rückzahlung aber blieb er mit immer neuen und abenteuerlichen Erklärungen schuldig.

 Vor dem Strafgericht musste sich ein Versicherungsvertreter verantworten.

Vor dem Strafgericht musste sich ein Versicherungsvertreter verantworten.

Foto: dpa

Davon war die Strafrichterin am Ende des Prozesses gegen den Angeklagten überzeugt und verurteilte ihn zu 1350 Euro Geldstrafe wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung. Das teilte Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann am Montag auf Anfrage mit.

Dass es erst jetzt, Jahre nach der Tat, zum Strafprozess gegen den 68-Jährigen kam, liegt vor allem daran, dass sich die Seniorin und ihre Familie zunächst jahrelang mit gerichtlicher Hilfe bemühten, das Geld zurückzubekommen. Im Zivilverfahren vor dem Landgericht, wo die 83-Jährige den Mann auf Rückzahlung des Darlehens verklagt hatte, sah es 2011 auch gut für sie aus.

Zwar bestritt der 68-Jährige dort zunächst vehement, der Seniorin Geld zu schulden und behauptete, die 9000 Euro habe er als Honorar und/oder Provision für seine erfolgreiche Versicherungsarbeit für die Frau verdient. Doch nachdem das Zivilgericht das entsprechende Dokument als Fälschung identifiziert hatte, verpflichtete sich der 68-Jährige, der Seniorin die 9000 Euro zurückzuzahlen. Das aber tat er nicht, und als die Familie der Frau auch mit Zwangsmaßnahmen nicht zum Ziel kam, erstattete sie Strafanzeige gegen den Versicherungsvertreter. Doch auch vor der Strafrichterin bestritt der 68-Jährige, dass er die Seniorin habe betrügen wollen.

"Er hat sich wohl selbst honoriert"

Die Richterin glaubte am Ende jedoch nicht ihm, sondern der 83-Jährigen. Die Seniorin, die inzwischen zu krank war, um selbst vor Gericht zu erscheinen, hatte schriftlich erklärt: Sie wisse nichts von einem Honorar. „Er hat sich wohl selbst honoriert.“

Und sie erklärte: „Er kam sehr oft, und ich hatte den Eindruck, dass er nur kam, um an Geld zu kommen.“ Diesen Eindruck bestätigten auch ihre Tochter und ihr Schwiegersohn und warfen als Zeugen dem Angeklagten vor, sich bei der Mutter eingeschlichen zu haben, bis sie ihm so vertraute, dass sie ihm das Geld lieh. In einem handschriftlichen Vertrag verpflichtete er sich zwar zur Rückzahlung nach einem Jahr, doch diesen Vertrag, so das Gericht, fälschte er später, indem er eine angebliche Honorarvereinbarung hinzufügte.

Da der 68-Jährige kein Geld hat und noch nie bestraft wurde, kam er nun mit der geringen Geldstrafe davon. Außerdem erklärte Niepmann: „Weil das Opfer ihm vertraute, wurde es ihm auch leicht gemacht.“

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