"Äußerst brutale Tat" Lebenslange Haft für Mord von 1991 in Meßdorf

Bonn · Der Fall war fast vergessen. Nach 26 Jahren hat ein Mann überraschend einen Mord in Bonn gestanden - ohne dass ihm die Ermittler auf die Spur gekommen waren. Jetzt verhängte das Gericht lebenslange Haft.

Der Mann auf der Anklagebank wusste, was auf ihn zukommt, als er im Februar in Wolfenbüttel überraschend gestand: Am 11. November 1991 habe er die 38-jährige Monika F. in Bonn-Meßdorf erstochen, um seine seit der Kindheit gehegten Gewalt- und Tötungsfantasien auszuleben. 26 Jahre später fällt das Bonner Schwurgericht nun sein Urteil und verurteilt Olaf S. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der 52-Jährige zeigt keine Regung.

Ihm gegenüber sitzt auch an diesem Prozesstag wieder der Ehemann seines Opfers, der besonders unter der so lange unaufgeklärten Tat litt: Der 73-Jährige war bis zu Olaf S. Geständnis Verdächtigungen ausgesetzt, die auch an seine zur Tatzeit zwölfjährige Tochter herangetragen wurden – ausgerechnet aus dem Kreis der Familie seiner Frau. Und das obwohl die Kripo ihn eindeutig als Täter ausgeschlossen hatte. „Das ist einfach unglaublich“, stellt Kammervorsitzender Josef Janßen fest.

Noch einmal geht der Richter auf das Unvorstellbare dieses Falles ein: Am 11. November 1991 wurde die 38-jährige Monika F. in ihrem Haus in Meßdorf mit 75 Messerstichen ermordet. „Und“, so der Richter, „heute wissen wir: Es war der Angeklagte, der sie tötete und nun zu seiner Tat steht.“ An jenem Tag zog der Mann, der als Student in der Nähe des Opfers mit seiner schwangeren Ehefrau lebte. los, Im Gepäck hatte er auch Handschellen und ein Messer. Denn er wollte, so der Richter, an diesem Tag seine Fantasie ausleben, „eine Frau in der Dämmerung von hinten anzufallen, in seine Gewalt zu bringen, um mit ihr zu machen, was er will, und dazu gehörte auch, sie zu töten“. Wie der Angeklagte selbst gestanden hatte, sei es fast schon einmal passiert, als er zwölf Jahre alt war.

Dann sah Olaf S. durch das Küchenfenster die ihm unbekannte Monika F., „und da hat es bei ihm klick gemacht“, so der Richter. Er klingelte, sie öffnete, und er überfiel sie und legte ihr Handschellen an. Doch dann, so der Richter, sei die Wirklichkeit anders gewesen als seine Fantasie. Denn Monika F. fing in Todesangst an zu schreien, und er stach zu, um sie mundtot zu machen und nicht entdeckt zu werden. „Man muss sich die furchtbare Lage für das Opfer vorstellen, das sich in Handschellen überhaupt nicht wehren konnte. Monika F. hatte nicht den Hauch einer Chance“, erklärt der Richter: „Es war eine äußerst brutale Tat.“ Danach lebte Olaf S. sein Leben, und niemand ahnte, was er getan hatte. Was er dem Ehemann und der Tochter antat, schilderten die beiden im Zeugenstand: Die Tochter, die nur deshalb ihre tote Mutter nicht fand, weil sie erstmals ihren Hausschlüssel vergessen hatte, wurde mit dem Tod der Mutter nicht fertig. Sie stürzte völlig ab – und musste sich jahrzehntelang mit den Verdächtigungen gegen den Vater herumschlagen.

Erst mit 20 Jahren fand sie ins Leben zurück, wie sie dem Gericht schilderte und erklärte: Das späte Geständnis helfe ihr nicht mehr. „Mit seiner Tat hat der Angeklagte auch ein Stück der Psyche der Tochter getötet“, stellt der Richter fest. Den Ehemann des Opfers aber befreite das Geständnis von einer schweren Last, wie der 73-Jährige aussagte: Es sei auch eine Genugtuung für alle, die an ihn geglaubt hätten. „Er hat seiner geliebten Frau in diesem Prozess ein Gesicht gegeben“, so Richter Janßen. Und es sei deutlich geworden, wie sehr er sie immer noch vermisse.

„Und für all dieses Elend hat der Angeklagte die Ursache gesetzt“, stellt der Richter klar. Doch trotz allem sei bei ihm keine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Denn für ihn spreche sein Geständnis, ohne das diese Tat nie aufgeklärt worden wäre: „Unter welchem Druck muss er gestanden haben, sie zu gestehen und zu wissen, dass die Gefängnistür hinter ihm für sehr lange Zeit zufällt.“ Denn auch ohne besondere Schwere der Schuld säßen Lebenslängliche im Schnitt 20 Jahre hintern Gittern, so der Richter. Für Olaf S. spreche auch, dass er nie mehr eine solche Tat begangen habe.

Mit ausdrucklosem Gesicht lässt sich der 52-Jährige nach dem Urteil wieder die Handschellen anlegen und abführen. Sein Verteidiger Michael Kurth kündigt Revision an, da er nicht einverstanden ist mit dem psychiatrischen Gutachten, das seinem Mandanten volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Wie die Anwältin des Ehemanns des Opfers, Gudrun Roth, erklärt, ist ihr Mandant froh, dass der Mord an seiner Frau endlich aufgeklärt und der Täter verurteilt ist.

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