BGH weist Revision zurück Urteil gegen Siegauen-Vergewaltiger ist rechtskräftig

Bonn · Das Urteil gegen den Siegauen-Vergewaltiger ist rechtskräftig. Der Anwalt des 32-jährigen Eric X. hatte Revision eingelegt. Der Fall musste deshalb neu aufgerollt werden.

Das Urteil gegen den Siegauen-Vergewaltiger Eric X. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die erneute Revision, die Verteidiger Martin Mörsdorf eingelegt hatte, am Donnerstag zurückgewiesen. Das bestätigte die Bonner Staatsanwaltschaft auf GA-Anfrage.

Eric X. war im vergangenen Oktober vom Bonner Landgericht im zweiten Anlauf wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Fall musste seinerzeit neu aufgerollt werden, weil der Bundesgerichtshof die erste Verurteilung zu elfeinhalb Jahren Haft im Schuldspruch zwar bestätigt, im Strafausspruch jedoch aufgehoben hatte.

Eric X. hatte Anfang April 2017 ein campendes Paar im Zelt in der Siegaue überfallen und die Frau vergewaltigt.

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