Urteil vor dem Amtsgericht Student behinderte Polizeiwagen in Bonn

Bonn · Weil er einem Polizeiwagen im Einsatz keinen Platz machte, hat das Bonner Amtsgericht jetzt einen 21-jährigen Studenten verurteilt. Der Mann musste zudem einen Monat lang seinen Führerschein abgeben.

 Das eingeschaltete Blaulicht ignorierte der 21-jährige Student.

Das eingeschaltete Blaulicht ignorierte der 21-jährige Student.

Foto: dpa

Weil er einen Polizeiwagen im Einsatz behinderte, muss ein 21-jähriger Student 100 Euro Bußgeld zahlen. Das hat das Bonner Amtsgericht am Dienstag entschieden.

Am Morgen des 16. Juli 2018 war der Mann in seinem kleinen Auto just von der A 59 auf die Siegburger Straße in Pützchen gebogen, als sich ihm von hinten ein Polizeiwagen näherte: Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn jedoch fuhr der 21-Jährige anscheinend unbeirrt weiter und ließ das Fahrzeug nicht vorbei. Erst gut 300 Meter später bog der Student rechts ab in die Karmeliterstraße, wo er sein Auto parkte. Die Polizeistreife, deren Einsatz mittlerweile abgeblasen worden war, fuhr dem Verkehrssünder hinterher und kontrollierte ihn. Ein erster Drogentest brachte kein Resultat.

Der Student akzeptierte den Bußgeldbescheid nicht

Zwei Monate später flatterte dem Studenten ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten: Weil er einem Einsatzfahrzeug „keine freie Bahn verschafft“ habe, sollte der 21-Jährige 240 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat lang seinen Führerschein abgegeben. Der junge Mann jedoch wehrte sich mit einem Einspruch. So kam es jetzt zum Prozess vor dem Bonner Amtsgericht: Er sei mit der Situation überfordert gewesen, entschuldigte er sich im Termin. Der Bürgersteig, so erklärte er sein scheinbar ungehöriges Verhalten, sei an diesem Streckenabschnitt sehr hoch; auch seien viele Fußgänger unterwegs gewesen und schließlich habe es an dem Morgen viel Gegenverkehr gegeben. Schließlich sei er an der ersten Gelegenheit, die sich ihm bot, abgebogen.

Die Amtsrichterin jedoch ließ die Entschuldigungen nicht gelten: „Sie hätten nur an den Rand fahren und stoppen müssen, damit der Einsatzwagen Sie überholen kann.“ Zum Glück sei es bei diesem Einsatz nicht um Leben und Tod, sondern nur um einen Fehlalarm an der Gesamtschule Beuel gegangen.

Nicht beim Fahrverbot, aber bei der Höhe der Geldbuße zeigte die Richterin Nachsicht und senkte diese auf 100 Euro, da der Student wenig Geld zur Verfügung hat. Denn grundsätzlich sagt der Bußgeldkatalog: Wer die Polizei nicht vorbeilässt oder auch keine Gasse bildet, muss mit mindestens 240 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

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