Polizeidienst Streit um Anzahl der Hundeführer ist beigelegt

BONN/DÜSSELDORF · Das geänderte Handbuch um Diensthundewesen tritt am 1. Juli in Kraft. Das Land NRW und die Gewerkschaften haben sich geeinigt.

 Hundestaffel der Polizei im Training.

Hundestaffel der Polizei im Training.

Foto: Benjamin Westhoff

Das umstrittene „Handbuch Diensthundewesen der Polizei NRW“ tritt am 1. Juli in Kraft. Nach Auskunft von Wolfgang Beus, Sprecher im Düsseldorfer Innenministerium, wurden die Fachebenen im Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) sowie den Polizeibehörden noch einmal befragt.

„Die Anregungen und Vorschläge wurden geprüft und weitestgehend übernommen“, so Beus. Unter anderem sei es um die „Sozialverträglichkeit“ der Hunde gegangen. „Hinterher gab es einen großen Konsens.“ Das Handbuch sei also im Einvernehmen angenommen worden – eine Aussage, die auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestätigt.

Das sah lange Zeit anders aus. Wie berichtet, hatte die geplante Reform der Diensthundestaffeln für erhebliche Unruhe in den Präsidien gesorgt. So hieß es, dass die landesweit rund 300 Polizeihundeführer verpflichtet werden, künftig „sozialverträgliche“ Tiere einzusetzen. So solle in einer Prüfung festgestellt werden, ob die Hunde eventuell zu aggressiv auftreten.

Das orientiere sich nicht „an der Praxis und der Realität“, so die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Dies gelte nicht nur für die gewünschte Sozialverträglichkeit der Hunde, sondern auch für die im Handbuch vorgesehenen Mensch-Hunde-Übungen. Dem stimmte die GdP zu. „Polizeihunde sind keine Hunde zum Streicheln und Spazierengehen“, hatte GdP-Landeschef Arnold Plickert im November gesagt. Die Gewerkschaften forderten die Überarbeitung des „Handbuchs Diensthundewesen“ durch erfahrene Praktiker.

Trainer, Diensthundeführer und Polizeipräsidien seien eingebunden worden, berichtet Wolfgang Spies, stellvertretender GdP-Vorsitzender. Die Kritikpunkte wurden aufgebracht, das Handbuch entsprechend entschärft. Nun sei festgeschrieben, dass die Hunde – genau wie zuvor – „unter Beachtung aller tierschutzrechtlichen Belange“ so erzogen werden, dass sie „einsatztauglich“ sind, erklärt Spies. Und das wiederum soll heißen, dass das Tier dazu bereit sein muss, „Störer und Straftäter zu stellen oder notfalls anzugreifen, aber nicht jeden anzubellen oder anzuspringen“.

Die rot-grüne Regierung wollte Einsätze stark einschränken

Außerdem sei die Reduzierung der Diensthundeführer vom Tisch, so Spies. Vor einigen Jahren hatte die rot-grüne Landesregierung geplant, ihre Zahl von rund 300 auf knapp 170 zu minimieren, aktuell sollten ihre Einsatzmöglichkeiten stark eingeschränkt werden. „Sie sollten nur noch als Einzelstreife und uniformiert unterwegs sein.“ Das ist nun anders. „Die Behörden können entscheiden, ob sie Streifendienst versehen, außerdem können sie auch in Zivil eingesetzt werden“, erklärt Spies. Die Präsidien hätten also mehr Entscheidungsfreiheit und könnten auf örtliche Belange reagieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort