Arbeitsgericht Bonn Stadtwerke werfen einem Mitarbeiter Datenmanipulation vor

Bonn · Weil ein IT-Techniker der Stadtwerke Bonn (SWB) angeblich Daten manipuliert haben soll, erhielt er die Kündigung. Der SWB-Betriebsrat gibt jedoch keine Zustimmung. Jetzt landet der Fall bei Gericht.

Ein Streit bei den Stadtwerken beschäftigt das Bonner Arbeitsgericht.

Ein Streit bei den Stadtwerken beschäftigt das Bonner Arbeitsgericht.

Foto: dpa

Der vertrauliche und vor allem korrekte Umgang mit Mitarbeiterdaten ist für Unternehmen ein hohes Gut. Weil ein IT-Techniker der Stadtwerke Bonn (SWB) angeblich Daten manipuliert haben soll, erhielt er nun die Kündigung. Der Betriebsrat der SWB, dem der Beschuldigte angehört, will der Kündigung indes nicht zustimmen. Am Dienstag trafen sich die Parteien im Arbeitsgericht Bonn vor der sechsten Kammer.

Einfach zusammengefasst werfen die Stadtwerke dem 31-Jährigen vor, bei sich selbst und bei drei Kollegen Schulungsdaten manipuliert zu haben. Damit habe der Mann, der seit 15 Jahren bei den SWB beschäftigt ist, den Eindruck erweckt, dass er und seine Kollegen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schulungen unter anderem zum Arbeitsschutz absolviert hätten, erläuterte Stadtwerke-Anwalt Nicolai Besgen. „Dem war aber nicht so“, sagte er.

Bei einer Überprüfung der Daten seien dem Vorgesetzten des Beklagten Ungereimtheiten aufgefallen. Als auch nach Rückfrage bei der Herstellerfirma ein technischer Fehler ausgeschlossen werden konnte, erhärtete sich der Verdacht der Datenmanipulation. Man habe den Mitarbeiter befragt und er habe die Manipulation quasi zugegeben, sagte Besgen.

Das bestreitet der 31-Jährige während der Verhandlung. Er habe lediglich einen Datentest ausgeführt und vergessen, diesen am Ende wieder abzuschließen. Hintergrund: Beim Namenswechsel von Kollegen nach Heirat würden die unter deren altem Namen angelegten Daten oftmals nicht automatisch übernommen. Er habe prüfen sollen, wie diese Daten künftig gesichert werden könnten. Auf die Frage der Kammervorsitzenden, warum er den Test nicht abgeschlossen habe, antworte der junge Mann: „Wir arbeiten in unserer Abteilung alle unter einem sehr hohen Zeitdruck.“

Der Anwalt des Mitarbeiters klagte, mit der Kündigung hätten die SWB den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. „Man hätte ihn wegen des Fehlers höchstens abmahnen können“, sagte er. Damit wäre sein Mandant auch einverstanden. Doch Besgen lehnt ab. Das Unternehmen müsse seinen IT-Mitarbeitern voll und ganz vertrauen können. Das sei in diesem Fall nun unmöglich geworden. „Deshalb halten wir an einer Trennung fest.“

Sollte es bis zum Kammertermin im März keine außergerichtliche Einigung der beiden Parteien geben, wird die Kammervorsitzende ein Urteil fällen. Gibt sie der Kündigung statt, ersetzt ihr Urteil die Zustimmung des Betriebsrates der Stadtwerke.

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