Kita-Beiträge Stadt akzeptiert Urteil

Bonn · Viele Bonner Eltern können sich über eine Rückzahlung zu viel gezahlter Kindergartenbeiträge freuen. Die Stadt hat am Mittwochnachmittag mitgeteilt, dass sie ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom 2. September akzeptieren wird.

Das Gericht hatte bekanntgegeben, dass es die Kita-Beitragssatzung der Stadt Bonn für das Kindergartenjahr 2014/15 für nichtig hält. Ein Bonner Elternpaar hatte erfolgreich gegen einen Elternbeitragsbescheid geklagt: Es hatte zwei Kinder im besagten Betreuungsjahr in einer städtischen Kindertagesstätte untergebracht. Für das ältere Vorschulkind musste die Familie keinen Beitrag zahlen, aber für das jüngere. So sah es die damalige Satzung vor. Die Richter kamen zu der Ansicht, dass eine solche Geschwisterregelung nach dem neuen, zum 1. August 2014 inkraftgetretenen NRW-Kinderbildungsgesetz (Kurz: Kibiz) nicht zulässig war. Ein Vorschulkind sei zwar nach nordrhein-westfälischem Gesetz beitragsfrei zu betreuen, aber dennoch als zahlendes Kind zu betrachten.

Die Stadt legte, wie berichtet, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ein, will diese aber jetzt zurückziehen. „Die Zeit haben wir genutzt, um das Urteil eingehend zu prüfen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir im Interesse der betroffenen Eltern die Beschwerde zurücknehmen und die Konsequenzen aus dem Urteil umsetzen“, sagte Udo Stein, Leiter des Amts für Kinder, Jugend und Familie.

Nach Berechnungen der Stadt wird diese Entscheidung etwa 1,9 Millionen Euro kosten. Es handele sich immerhin um rund 1000 Fälle. Alle Eltern, die im Kindergartenjahr 2014/15 zwei Kinder in Kindergärten oder in Tagespflegeeinrichtungen untergebracht hatten, von denen eines Vorschulkind war, sollen ihr Geld formlos zurückbekommen. „Wir zahlen den Beitrag so schnell wie möglich und automatisch zurück“, so Stein.

Da es sich um so viele Betroffene handele, könne das aber etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung betont, dass seit dem 1. August 2015 eine neue Kita-Beitragssatzung gilt, die der veränderten Situation nach dem Kibiz Rechnung trage. Man gehe davon aus, dass sie rechtskonform ist. Die Anwältin der klagenden Familie hatte allerdings gegenüber dem GA Zweifel geäußert, dass die Satzung im Fall einer Klage Bestand hätte.

Die Linksfraktion teilte mit: „Wir begrüßen, dass die Stadt das Urteil damit im Sinne der betroffenen Eltern umsetzt, ohne ihnen zusätzliche Steine in den Weg zu legen.“ Sie fordert überdies eine entsprechend Anpassung der aktuellen Satzung, um Eltern zu entlasten.

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