Protokoll der Tatnacht Siegauen-Vergewaltigung: Strafanzeige gegen Polizistin

Bonn · Im Fall der vergewaltigten Studentin in der Siegaue hat eine Polizistin der Bonner Polizeileitstelle den Vorfall zunächst angezweifelt. Gegen sie wurde nun Strafanzeige gestellt, doch die Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Eine Privatperson hat Strafanzeige gegen die Polizistin gestellt, die Zweifel zeigte, als ein Student die Vergewaltigung seiner Freundin in der Siegaue gemeldet hat. Die Anzeige liege seit Montagmorgen vor, sie laute auf Strafvereitelung im Amt, so Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf GA-Anfrage.

Die Prüfung ist bereits abgeschlossen. „Es liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor“, so Buß. Demnach werde aufgrund des Sachverhaltes kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamtin habe nach dem Anruf reagiert und Streifenwagen in die Siegaue geschickt. Alles andere, wie der Ton und die Wortwahl der Polizistin, seien mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen, „die der Polizei obliegen“.

Wie die aussehen könnten, steht indes noch nicht fest. Derzeit prüft die Bonner Polizeibehörde den Vorgang, in den nicht nur die Beamtin, sondern auch ein männlicher Kollege involviert ist. Dieser hatte den zweiten Anruf des Studenten entgegen genommen und ihm die Nummer der Siegburger Polizei genannt mit dem Hinweis, diese sei zuständig, er solle sich dort melden.

Nach GA-Informationen müssen die Leitstellen-Beamten mit Konsequenzen rechnen, so wie es aussieht, sollen sie umgesetzt werden. Polizeisprecher Robert Scholten möchte sich auf GA-Anfrage nicht zu den Konsequenzen äußern und verweist auf Gespräche, die noch anstehen. Nur so viel: Die Reaktionen seien nicht in Ordnung, die Sprache nicht adäquat gewesen. „Allerdings hätte die Straftat nicht verhindert werden können.“ Nichtsdestotrotz wolle man den Vorfall nicht herunterspielen. „Es war ein schwerwiegender Fehler. Wir entschuldigen uns bei den beiden Opfern.“

"Sie wollen mich nicht verarschen, oder?"

Die Beamtin der Polizeileitstelle hatte erst an einen üblen Scherz geglaubt. „Hallo, meine Freundin wird gerade vergewaltigt“, flüsterte der Anrufer. „Von einem Schwarzen.“ Und zwar in der Siegaue unter einer Brücke. Misstrauisch erkundigte sich die Polizistin: „Und da geht jemand ihre Freundin an oder wie?“

Aus dem Hintergrund drang das Wimmern einer Frau durch den Hörer, begleitet von einer männlichen Stimme. „Er hat eine Machete“, antwortete der Anrufer. „Sie wollen mich nicht verarschen, oder?“, hakte die Polizistin nach. Nein, nein, erwiderte der Flüsterer, der Täter habe eine Machete dabei.

„Hm“, entgegnete die Ordnungshüterin zweifelnd. Panisch versicherte ihr der junge Mann, er habe Todesängste. Er fürchte, dass der Angreifer seine Freundin gleich umbringen werde. Die Polizistin erkundigte sich nach seinem Namen, versprach ihm, die Kollegen zu schicken, und verabschiedete sich mit „Danke, tschö“. Dann hängte sie ein.

Der Anrufer wurde sich selbst überlassen

Das Protokoll aus der Notrufzentrale kurz nach Mitternacht am 2. April gehört zu den Akten des Vergewaltigungsfalls, der bundesweit Schlagzeilen machte. Während der Anrufer, ein Student aus Baden-Württemberg, im Zelt mit der Polizei telefonierte, fiel der Täter draußen über seine Freundin her. Sechs Tage später fasste die Polizei einen abgelehnten Asylbewerber aus Ghana. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft den 31-jährigen Eric X., den Sohn eines Plantagenbesitzers aus Takoradi, wegen Vergewaltigung und räuberischer Erpressung im besonders schweren Fall angeklagt.

Zwei Protokolle rücken das Verhalten der Bonner Polizeileitstelle in ein schräges Licht. Als Patrick B. (Name geändert) den Notruf wählte, muss er sich vorgekommen sein, wie in einem schlechten Film. Natürlich alarmierte die Polizei sofort drei Einsatzwagen, ansonsten aber überließ man Patrick B. sich selbst. Kein Rückruf, keine Frage, kein Interventionsgespräch. Was sollte er jetzt tun? Raus dem Zelt? Den Täter angreifen? Oder sich ruhig verhalten und warten, bis die Streife kam? Unschlüssig verharrte Patrick B. im Zelt.

Der Täter zwingt das Opfer aus dem Zelt

Als der Täter nach wenigen Minuten flüchtete, rafften der Student und seine Freundin alles zusammen und begannen zu laufen. Nur weg, nur hin zur Straße. Wieder wählte der Mann die 110: „Hallo, hier ist Patrick, ich habe gerade angerufen bei der Kollegin.“ Antwort Leitstelle: „Worum geht es?“. Ein Schnaufen: „Es geht darum, dass meine Freundin vergewaltigt wurde.“ Das sei doch im Bereich Siegaue, nicht wahr? „Genau und da sind wir weggerannt, weil wir Angst hatten“, erwiderte der Student. Anstatt sich aber um ihn zu kümmern, gab die Leitstellenbeamtin einfach eine Nummer der Polizei in Siegburg durch. Dort solle sich das Paar hinwenden. „Die können das koordinieren“, so die Begründung. Patrick B. versuchte, sich die Nummer während der Flucht einzuprägen. Dann endete das Gespräch. Bald darauf trafen die Camper auf eine Funkstreife.

Später in der Nacht schilderte das Opfer, eine Studentin aus Freiburg, den Überfall in allen Details. Gegen 0.15 Uhr schnitt eine Art „Machete“ durch die Zeltwand. Ein schwarzer Mann sei erschienen. Zunächst habe er Geld verlangt, aber nur sechs Euro bekommen. Darauf habe er sich eine JBL-Musik-Box gegriffen. Mit der Machete zwang er Dagmar W. aus dem Zelt: „Come out, bitch, I want to fuck you“. Draußen musste die Studentin sich dem Angreifer hingeben. Seine Waffe, es war tatsächlich eine gestohlene Astsäge, hatte der Täter griffbereit.

Beweise im Zimmer des mutmaßlichen Täters

Mit einem Phantombild fahndete die Polizei tagelang nach dem Vergewaltiger. Es stellte sich heraus, dass der Gesuchte häufig die Siegaue durchstreifte. Erst zwei Wochen vor der Tat hatte er einer jungen Frau nahe der Norddrücke ein unsittliches Angebot gemacht. Erfolglos. Die Spurensuche führte die Ermittler in ein Flüchtlingsheim in Sankt Augustin, wo „Dublin-Flüchtlinge“ leben, die mit baldiger Abschiebung rechnen müssen. Mit dem Phantombild führten die Ermittler Befragungen in der Unterkunft durch.

Am 8. April war Eric X. erneut am Rheinufer in Beuel unterwegs. Einen Rucksack geschultert, traf er auf eine Spaziergängerin. Die wurde misstrauisch, erinnerte sich an das Phantombild und rief die Polizei an. Als die Sirenen heulten, sprang Eric X. auf: „Why did you call the police?“, zürnte er und rannte davon. Die Beamten aber stellten ihn.

Nach der Festnahme entdeckten sie die geraubte Musik-Box. Der Flüchtige hatte das Gerät ins Gebüsch geworfen. In seinem Zimmer im Wohnheim fanden die Beamten weitere Beweise. Ein vorläufiges DNA-Gutachten überführte den Verdächtigen als mutmaßlichen Täter. Trotz der erdrückenden Beweislage bestreitet Eric X. die Vorwürfe. Zur Tatzeit will er in seiner Unterkunft Joints geraucht haben.

Neun Monate im Flüchtlingslager

Im Verhör schilderte der Angeklagte seine Vita. Demnach zählte sein Vater zu den größten Kakaoproduzenten Ghanas. Dessen erste Frau habe neun Töchter geboren, aber keinen Sohn. Also habe sein Vater mit einer Zweitfrau einen männlichen Nachkommen gezeugt: Eric. Nach dem Tod seines Erzeugers hätten Erbstreitigkeiten zum Kampf mit seinem Schwager geführt. Mit einem Knüppel habe er ihn erschlagen, gab der Angeklagte zu Protokoll. Vor der Rache seiner Stiefschwestern sei er über Libyen nach Italien geflohen. Neun Monate habe er im Flüchtlingslager verbracht. Am 10. Februar landete er in einer Aufnahmeeinrichtung in Frankfurt/Main.

Von da aus ging es nach Sankt Augustin. Gut einen Monat später lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab, weil er schon in Italien um Aufnahme gebeten hatte. Seit jenem 17. März hätte Eric X. abgeschoben werden können. Doch der Angeklagte schaltete einen Anwalt ein, der gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht klagte. Die Richter sahen sich außer Stande, zeitnah zu entscheiden.

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