GA-Serie "Wohnen und Leben" Schärfere Regeln für die Mietpreisbremse

BONN · Die von der Bundesregierung beschlossene Mietpreisbremse hat bislang wenig gebracht. Das neue Mietrechtsanpassungsgesetz soll die Vorgehensweise von Vermietern transparenter machen.

Weil die von der Bundesregierung beschlossene Mietpreisbremse bisher wenig gebracht hat und die Wohnungsmärkte in Städten weiterhin angespannt sind, sollen nun strengere Regeln eingeführt werden. Im neuen Entwurf für das Mietrechtsanpassungsgesetz geht es vor allem um teure Modernisierungen mit anschließender Mieterhöhung, deutlich überhöhte Mieten bei Neuvermietungen und Eigentümer, die Alt-Bewohner loswerden wollen.

Die Neuerungen zielen darauf ab, dass Vermieter transparenter handeln. So müssen sie die Ausnahmen der Mietpreisbremse bereits bei Vertragsschluss vorlegen. Außerdem enthält das Gesetz eine Regelung zur Änderung der Beweislast. Danach reicht es aus, dass Mieter die Überschreitung der Mietbegrenzung rügen. Der Vermieter muss die Ausnahme dann mit Tatsachen begründen. „Die derzeitige Regelung sieht die Beweislast beim Mieter“, sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. Viele Mieter, gerade in angespannten Wohnungsmärkten, scheuten diesen Schritt, um es sich „nicht mit dem Vermieter zu verscherzen“.

Auch die Modernisierungsumlage soll laut Entwurf von derzeit elf Prozent in angespannten Wohnungsmärkten auf acht Prozent gesenkt werden. Zusätzlich gilt ein Mieterhöhungsdeckel von drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Auf der anderen Seite gibt es eine Erleichterung für Vermieter: Wenn die Kosten nicht höher als 10.000 Euro sind, müssen Vermieter nicht mehr detailliert die Maßnahmen auflisten. Wer allerdings seine Mieter „herausmodernisieren“ will, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit nach dem Wirtschaftsstrafgesetz, erklärt Witzke.

Anzeichen dafür sind laut BGB künftig Modernisierungsankündigungen, nach denen sich die Miete mehr als verdoppeln würde. Oder Ankündigungen, nach denen zwölf Monate lang nichts passiert. Die Geldbußen können dann laut BGB bis zu 100.000 Euro betragen. Dem Mieterbund geht die Senkung nicht weit genug: Denn heute bekämen Bauherren Kredite für weniger als zwei Prozent. Aktuell diskutiert wird zudem eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums der Mietspiegel. Angesichts der verbindlicheren Regeln der Mietpreisbremse werden sie immer wichtiger. Derzeit betrachten die Gutachter nur die ortsüblichen Vergleichsmieten der jeweils vergangenen vier Jahre. Wo die Mieten von Neuverträgen schnell steigen, geht auch der Mietspiegel rasant in die Höhe. Würden beispielsweise zehn Jahre zurückgerechnet, würde der Durchschnitt sinken.

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