Kein Landgang wegen Pest Rentnerpaar verklagte Bonner Reiseveranstalter

BONN · Ein Rentnerpaar hat nach einer Kreuzfahrt mit dem Bonner Reiseveranstalter Phoenix verlangt, sein Geld zurückzubekommen. Grund war ein ausgefallener Landgang auf Madagaskar, weil dort die Lungenpest ausgebrochen war.

 Die „Albatros“ empfing auf dem Weg nach Auckland das Notsignal.

Die „Albatros“ empfing auf dem Weg nach Auckland das Notsignal.

Foto: Phoenix Reisen

Wir lagen vor Madagaskar und hatten die Pest an Bord: Um das Szenario des bekannten Gassenhauers nicht in der Realität erleben zu müssen, lief die „MS Albatros“ während einer Kreuzfahrt nicht in die Gewässer des Inselstaats im südlichen Indischen Ozean ein. Dort gab es 2017 einen größeren Ausbruch der Lungenpest.

Einem Paar aus dem Allgäu gefiel die Änderung der Reiseroute gar nicht, und es verklagte den Bonner Reiseveranstalter Phoenix vor dem Amtsgericht. Wegen insgesamt drei Änderungen im geplanten Reiseverlauf wollten die Senioren den Reisepreis um rund 1500 Euro mindern. Es sollte eine ganz besondere Reise werden: Zum 75. Geburtstag schenkte der Mann aus Isny seiner Frau eine einmonatige Kreuzfahrt vom Indischen Ozean ins Mittelmeer. Der Preis für die Tour lag bei knapp 10.000 Euro.

Gestartet wurde am 20. November. Von Mauritius sollte es über Madagaskar, die Seychellen und den Oman ins Rote Meer gehen. Dort waren Stopps im ägyptischen Sharm El-Sheikh sowie im Golf von Akaba geplant. Nach der Passage des Suezkanals sollte es dann via Malta nach Genua gehen, wo die Kreuzfahrt für die beiden am 20. Dezember endete.

Wegen eines stärkeren Ausbruchs der Lungenpest verweigerten die madegassischen Behörden dem Schiff aber das Einlaufen in die Bucht von Antsiranana im Norden der Insel. Der Kapitän entschied daraufhin offenbar, den Aufenthalt auf den Seychellen um einen Tag zu verlängern.

Obwohl man die Pest an Bord also relativ sicher ausschließen konnte, verweigerten in Folge allerdings auch die Behörden des Oman einen im Hafen von Salala geplanten Stopp. Um eine einwöchige Quarantäne zu vermeiden, fuhr die „Albatros“ direkt weiter ins Rote Meer.

Die beiden eintägigen Aufenthalte seien aber der Hauptgrund für den Reiseantritt gewesen, begründete das Paar seine Klage. Außerdem sei auch noch der Besuch einer Bodega auf Malta ausgefallen, weil diese geschlossen gewesen sei.

Dass der Charakter der Reise insgesamt beeinträchtigt gewesen sei, sah Amtsrichterin Claudia Gräfin Vitzthum von Eckstädt allerdings nicht und wies die Klage ab. Nur dann wäre nämlich eine Minderung des Gesamtpreises infrage gekommen. So musste sich das Paar mit einer Minderung des jeweiligen Tagespreises begnügen. Für den wegen Pest ausgefallenen Landgang, das Nichtanlaufen des Oman und den entgangenen Bodega-Besuch sprach das Gericht den beiden 500 Euro zu. Den Betrag hatte das Reiseunternehmen dem Paar allerdings schon vor der Klage freiwillig überwiesen (AZ: LG Bonn 113 C 234/18).

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