Bonner Landgericht Prozess gegen Siegauen-Vergewaltiger hat begonnen

Bonn · Wegen der Vergewaltigung einer Camperin hat das Bonner Landgericht den Täter zu langer Haft verurteilt. Doch der Mann ist dagegen in Revision gegangen. Jetzt muss das Gericht in einem neuen Prozess prüfen, ob er bei der Tat vermindert schuldfähig war.

Die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Siegaue beschäftigt seit Dienstag erneut das Bonner Landgericht. Die Richter müssen prüfen, ob der wegen der Tat bereits verurteilte Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit handelte. Das Landgericht hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil in Hinblick auf das Strafmaß auf.

Am Schuldspruch hegte der BGH dagegen keine Zweifel. Zu Beginn des Revisionsprozesses verlas der Richter erneut das Urteil. Demnach hatte der heute 32-Jährige ein Paar beim Zelten überfallen, es mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewaltigt. Die Studentin und ihr Freund hätten Todesangst ausgestanden und ihren Peiniger angefleht, sie nicht zu verletzen. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten.

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