Livestream bei "Von-Floerke"-Gründer Polizei nimmt Schirrmacher Messer ab

Bonn · Der Unternehmer David Schirrmacher hat am Montag einen Polizeieinsatz ausgelöst. Vor laufender Kamera hatte er mit einem Baseballschläger in seiner Bonner Wohnung um sich geschlagen und mit einer Schreckschusspistole gefeuert.

David Schirrmacher.

David Schirrmacher.

Foto: Maximilian Mühlens

Der Unternehmer David Schirrmacher, der mit seiner Firma „Von Floerke“ durch die Fernsehsendung „ Die Höhle der Löwen“ bekannt wurde, ist am Montagabend kurzzeitig in seiner Bonner Wohnung von der Polizei festgehalten worden. Laut eines Behördensprechers hatte jemand den Notruf gewählt, weil er befürchtete, dass es zu einem Gewaltdelikt gekommen sein könnte. Auf GA-Nachfrage bestätigte Schirrmacher den Einsatz in seiner Wohnung. Vor laufender Kamera hatte Schirrmacher in einem Online-Livestream mit einem Baseballschläger in seiner Wohnung um sich geschlagen und mit einer Schreckschusspistole gefeuert.

„Wir wurden zudem gerufen, weil jemand beobachtet hatte, wie Gegenstände aus dem Fenster flogen“, so ein Sprecher der Bonner Polizei. Daraufhin eilten die Beamten herbei und kontrollierten die Wohnung. Sie legten Schirrmacher Handschellen an, die sie aber nach kurzer Zeit und einem Gespräch mit Schirrmachers Anwalt wieder abnahmen. Sie überprüften, ob eine Waffenbesitzkarte vorhanden war. „Wir konnten keine Hinweise auf eine Straftat feststellen, es bestand offenbar keine Gefahrensituation“, heißt es von der Polizei. Um dennoch eine Gefährdung anderer auszuschließen, habe man einen Baseballschläger und ein Messer mitgenommen. Am Dienstagnachmittag konnte Schirrmacher beide Gegenstände bei der Polizei wieder abholen.

Zweite Polizeikontrolle

Schon im März durchsuchte die Polizei David Schirrmachers Wohnung, nachdem ein Bürger nach dem Ansehen eines Online-Videos, in dem der Jungunternehmer mit einer Waffe hantierte, Anzeige erstattet hatte. Vor Ort waren aber auch damals keine strafrechtlichen Verstöße festgestellt worden. „Alles war angemeldet und der Waffenschrank verschlossen. Die Berechtigung zum Führen der Waffen ist vorhanden“, hieß es damals seitens der Polizeibehörde. Allerdings kündigte man an, zu prüfen, ob die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ noch gegeben sei.

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