Mordprozess in Bonn Obdachloser erstach Nebenbuhler aus rasender Eifersucht

Bonn · Wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen steht ein 49-jähriger Obdachloser seit Dienstag vor dem Bonner Schwurgericht. Der Angeklagte gestand am ersten Prozesstag, den neuen Freund seiner großen Liebe am 17. Mai aus Eifersucht erstochen zu haben.

 Der Angeklagte im Gerichtssaal mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte im Gerichtssaal mit seinem Anwalt.

Foto: Barbara Frommann

Was er getan hat, bestreitet der Obdachlose vor dem Schwurgericht nicht. Seit Dienstag sitzt der 49-Jährige wegen Mordes, den er laut Anklage aus Heimtücke und übersteigertem Besitzanspruch beging, auf der Anklagebank. Er gesteht, am 17. Mai mit dem Fahrrad aus Brühl, wo er in einem Zelt in einem Waldstück hauste, nach Bonn zur Wohnung des neuen Freundes seiner Ex-Freundin an der Dietrichstraße gefahren zu sein und auf der Straße auf den 38-Jährigen in rasender Wut eingestochen zu haben.

Aber, so beteuert der 49-Jährige, er habe den Mann nicht töten, sondern nur „weghaben“ wollen, um seine große Liebe, eine schwer alkoholkranke Obdachlose, zurückzugewinnen. Er habe die 34-Jährige im Oktober 2015 kennen- und liebengelernt und mit ihr auf seinem Schlafplatz in Brühl gelebt. Er hatte im Juni 2012 seine Arbeit und sein bisheriges Leben aufgegeben, nachdem seine Ehefrau ihn verlassen hatte. Er sei zutiefst getroffen gewesen, sagt der gelernte Schlosser, dass ihn erneut eine Frau sitzengelassen habe.

In jungen Jahren sei schon eine Freundin mit seinen ersparten 20 000 Mark nach Amerika „abgehauen“, obwohl sie von ihm schwanger gewesen sei. Seinen Sohn habe er nie kennengelernt. Im Juni 2012 ging auch er in die USA, reiste durchs Land und arbeitete schwarz. In Phoenix wurde er verhaftet und abgeschoben. Anschließend begann er, Europa zu bereisen – oft mit dem Fahrrad. Und in Brühl richtete er sich dann einen Wohn- und Schlafplatz ein.

Dass seine neue große Liebe auch andere Männer hatte, habe ihn nicht gestört, erklärt der Angeklagte. Aber dann sei sie plötzlich mit dem 38-Jährigen nach Bonn in dessen Wohnung auf und davon. Es habe ihn rasend gemacht, dass ihn schon wieder eine Frau verlassen habe. Er habe die Frau doch so geliebt und sie unbedingt zurückgewinnen wollen. Nur deshalb sei er am 17. Mai zu ihr geradelt. In der Satteltasche hatte er ein Messer, das ihr gehört habe, und eine Axt, um für sie ein Rad zu knacken. Als er den Rivalen sah, holte er beides raus und griff ihn an. Doch die Axt rutschte ihm aus der Hand, und so stach er mit dem Messer von hinten zu.

Dass er den Mann nicht töten wollte, sei schwer zu glauben, hält ihm Schwurgerichtsvorsitzender Josef Janßen vor: Denn nur sechs Tage zuvor habe er den Rivalen am Bonner Hauptbahnhof geschlagen und ihm mit vorgehaltenem Messer gedroht: „Ich mache dich kalt, ich steche dich ab, ich weiß, wo du wohnst.“ Was er denn bei der Tat gedacht habe, will der Richter wissen. Nichts, erklärt der Angeklagte: „Ich stach wie ein Wahnsinniger auf ihn ein, mit aller Kraft und wie von Sinnen.“ Sein Opfer erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Im Sterben flüsterte er einem Polizisten noch den Namen des Täters zu.

Wie der Angeklagte zugestochen hat, schilderte auch eine 24-jährige Nachbarin des Opfers. Ihr Entsetzen gilt jedoch nicht nur der Tat selbst, sondern auch dem Verhalten zweier Autofahrer: Während der Täter auf der Straße auf sein Opfer einstach, seien die einfach nur auf den Bürgersteig ausgewichen – und davongefahren. Die Zeugin hatte damals den Notruf gewählt.

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