Bauprojekt in Dransdorf Neubau neben Friedhof verboten

Dransdorf · Platz wäre genug da, dennoch darf ein Hauseigentümer in Dransdorfer neben sein altes Haus kein neues bauen. Der Grund für die Ablehnung sind "öffentliche Belange".

Marco Jungbluth vor dem Altbau (hinten) und dem früheren Stall, der laut Stadt zu einem Wohnhaus ausgebaut werden könnte. Im Hintergrund sieht man die angrenzende „legale“ Wohnbebauung.

Marco Jungbluth vor dem Altbau (hinten) und dem früheren Stall, der laut Stadt zu einem Wohnhaus ausgebaut werden könnte. Im Hintergrund sieht man die angrenzende „legale“ Wohnbebauung.

Foto: Rolf Kleinfeld

Die Stadt Bonn zeigt Härte: Ein Hauseigentümer in Dransdorf darf neben sein altes Haus kein neues bauen, obwohl mehr als genug Platz dafür wäre und die Wohnungsnot in Bonn eigentlich neuen Wohnraum erfordert. Der Grund für die Ablehnung: Das widerspreche „öffentlichen Belangen“. Welche das sein sollen, ist nicht minder skurril.

Die ganze Geschichte: Marco Jungbluths Familie besitzt ein zweistöckiges, altes Haus mit zwei 50-Quadratmeter-Wohnungen – im Außenbereich der normalen Bebauung an der Ecke Römerweg/Haberstraße: Links neben dem Grundstück liegt der Dransdorfer Friedhof, dahinter hat eine Baufirma ihr Areal.

Nur einen Steinwurf entfernt auf der anderen Straßenseite haben Nachbarn ihre Häuser gebaut, aber formal im „Innenbereich“, also innerhalb des bebauten Ortsteils. Das Grundstück der Familie, das früher für Landwirtschaft genutzt wurde, ist üppige 2700 Quadratmeter groß und wird jetzt nur noch als Wiese genutzt. Ein alter Stall steht neben dem Wohnhaus und wird nicht mehr genutzt.

Neben dem alten Haus ein neues bauen: Was in den Augen des Laien einfach anmutet, ist ein Verwaltungsakt erster Güte: Das Vorhaben im Außenbereich (der normalen Wohnbebauung) kann nach § 35 Baugesetzbuch nur zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Aber das sind sie laut Bauordnungsamt. Denn der Flächennutzungsplan weist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof auf. Das könnte man ändern, aber sei's drum.

Also soll der Friedhof erweitert werden? Auch nicht: Die Fläche wird gar nicht mehr als Friedhof benötigt. Der Stadt ist das aber egal. Sie argumentiert formalistisch: „Auch wenn die besondere Ausweisung hier nicht mehr zum Tragen kommt, liegt die Fläche dennoch mitten in einem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich.“ Basta. Da kennt die Verwaltung kein Pardon. Flächennutzungsplan bleibt Flächennutzungsplan. Der Unterausschuss Bauplanung schloss sich dieser Meinung an.

Nun könnte man meinen, der Altbau sei illegal errichtet worden. Ist er aber nicht. „Es gab einen Grundstückstausch in den 50er Jahren“, erklärt Marco Jungbluth. Seine Großmutter habe eine Fläche jenseits der Maximilian-Kolbe-Brücke gehabt, wo eine Bahnlinie gebaut wurde. „Als Ausgleich haben wir dieses Grundstück hier bekommen.“ Und durften dort auch bauen, ausnahmsweise. Neu bauen dagegen ist nicht drin.

Obwohl: Nächster Akt im Scharmützel mit der Verwaltung: Sie bietet eine „maßvolle Erweiterung des Bestandes“ an. Will heißen: „Die Stadt hat uns angeboten, den ehemaligen Stall zu einer Wohnung auszubauen“, erklärt Jungbluth. Aber der ist mit vier Mal neun Metern Grundfläche zu klein dafür.

Der Grund, warum der Neubau ihm so wichtig ist, liegt in der Familie begründet: „Mein Vater sitzt seit einem Jahr im Rollstuhl, und die Wohnung ist nicht behindertengerecht“, erklärt Jungbluth. „Alle wichtigen Räume liegen auf verschiedenen Ebenen.“ Da wäre der Neubau die passende Alternative, um eine behindertengerechte Wohnlösung zu schaffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort