Gegen den Bundestrend Bonner beantragen weniger "Kleine Waffenscheine"

Bonn · Die Anzahl der Menschen mit einem "Kleinen Waffenschein", der die Benutzung zum Beispiel von Schreckschusspistolen in Notwehr erlaubt, steigt bundesweit. In Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ist die Nachfrage hingegen stark zurückgegangen.

In Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ist die Nachfrage an sogenannten "Kleinen Waffenscheinen" im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. In beiden Gebieten hat sich die Nachfrage nach einer Nutzungslizenz beispielsweise von Schreckschusspistolen in Notwehrsituationen nahezu halbiert. In Bonn wurden in diesem Jahr laut Polizeisprecher Simon Rott 381 Kleine Waffenscheine erteilt (im Vojahr 762). Im Rhein-Sieg-Kreis sind es im laufenden Jahr 256 - in 2017 waren es nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis noch 518.

Besonders nach den Übergriffen in der Kölner Silversternacht 2015/2016 war die Zahl der Anträge noch deutlich gestiegen. In Bonn beantragten im Jahr 2016 insgesamt 2132 Personen einen Kleinen Waffenschein, im Rhein-Sieg-Kreis waren es immerhin noch 1260. Pauschal lässt sich zudem sagen, dass mehr Männer als Frauen den Kleinen Waffenschein beantragen, dabei aber alle Altersgruppen vertreten sind.

Bundesweit steigt die Nachfrage weiter

Während die Zahl der Neuerteilungen sinkt, entsprechen jedoch die absoluten Zahlen bezüglich der Waffenscheinbesitzer auch in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis dem Bundestrend: Kleine Waffenscheine erfreuen sich deutschlandweit immer noch großer Beliebtheit. Das ergab eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei den Innenministerien der 16 Bundesländer, wonach im Oktober 2018 in Deutschland 599.940 Kleine Waffenscheine registriert waren. Gegenüber dem Jahr 2014 ist dies ein Anstieg um 130 Prozent, damals lag die Zahl bei 261.332. Ende 2017 lag die Zahl noch bei 557.560.

Der Kleine Waffenschein berechtigt bei Vollendung des 18. Lebensjahres zum Führen von frei verkäuflichen Gas- oder Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung. Zudem muss er nach dem Gesetz waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein. Für den bloßen Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen braucht man keinen Schein. Das Führen der Waffen ist aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit dem Kleinen Waffenschein nicht gestattet.

Welche Waffen dürfen verwendet werden?

Im Kleinen Waffenschein inbegriffen sind sogenannte SRS-Waffen, also Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen. Des Weiteren müssen diese Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und abgenommen worden sein.

"Die Erlaubnis zum Schießen beinhaltet der Kleine Waffenschein indes nicht. Hierfür bedarf es seitens der zuständigen Waffenbehörde einer gesonderten Genehmigung, wenn außerhalb von geeigneten Schießstätten oder im Rahmen der Notwehr geschossen werden soll", informiert Pressesprecher Frank Scheulen vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.

Für Luftdruck-, Federdruck- und CO2 -Waffen mit Zulassungszeichen besitzt der Kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt in Nordrhein-Westfalen 55 Euro. Wird ein Antrag bewilligt, so gilt er unbefristet. Die Polizei kann durch sogenannte Regelüberprüfungen einschreiten und bei missbräuchlicher Nutzung die Bewilligung entziehen.

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