Bonner Landgericht Mutmaßlicher Feuerteufel vor Gericht

Bonn · Der 39-Jährige bestreitet, Brandanschläge auf die Pizzeria Tuscolo und eine frühere Nachbarin verübt zu haben. Nun war Prozessauftakt.

Als am 30. April vor der Pizzeria Tuscolo am Kaiser-Karl-Ring ein Wäschewagen brannte und die Flammen auf das Restaurant übergriffen, ahnten Nachbarn, wer der Brandstifter sein könnte. Seit Freitag muss sich ein früherer Mitarbeiter der Pizzeria wegen schwerer Brandstiftung vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Bereits Wochen zuvor hatte der 39-Jährige seinen Unmut über den Chef der Pizzeria deutlich gezeigt: Er hatte gegen die Tür gepinkelt, Beleidigungen gebrüllt und Sonnenschirme demoliert. Da nützte es auch nichts, dass ihm versichert wurde, der Chef wohne nicht mehr in dem Haus. Weil er seinen Job in der Spülküche des Restaurant-Ablegers am Bonner Münster verloren hatte, war er offenbar voller Zorn und mit dem Restaurantbetreiber in Streit geraten. Seit dem Brand mit 20 000 Euro Schaden sitzt der 39-Jährige in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt bestritt er, das Feuer an dem Restaurant gelegt zu haben. Das ist jedoch nicht der einzige Vorwurf gegen ihn. Auch eine frühere Brandstiftung am 9. April 2017 am Kaiser-Karl-Ring, wo der Angeklagte mit seiner Ex-Freundin wohnte, wird ihm zur Last gelegt: Vor der Parterrewohnung einer Mitbewohnerin soll er Terrassenmöbel angesteckt haben. Auch hier griff das Feuer über und richtete 3000 Euro Schaden an. Nur der schnelle Einsatz der Feuerwehr verhinderte, dass Menschen zu Schaden kamen.

Bizarr ist in dem Fall das Motiv: Angeblich war er eifersüchtig, weil seine untreue Katze sich nur bei der Nachbarin aufhielt: Die 59-Jährige betreibt ein Hotel für Igel, und an den Fütterungen fand offenbar auch die Katze Gefallen.

Als Brandstifter geriet der Angeklagte sofort in Verdacht. Er selbst hatte das Feuer gemeldet, als es noch niemand bemerkt hatte. Er wurde festgenommen, jedoch tags drauf wieder auf freien Fuß gesetzt. Und drei Wochen später brannte die Pizzeria. Der Angeklagte leidet unter einer narzisstischen Störung und ist einschlägig vorbestraft. 2001 und 2004 wurde er als Brandstifter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. „Wenn wir Ihnen das alles nachweisen können“, so Kammervorsitzende Hinrich de Vries, „dann sieht es für Sie düster aus.“ Dann muss er nicht nur mit langer Haft, sondern auch der Unterbringung in einer Entzugsklinik rechnen: Er soll bei allen Taten alkoholisiert gewesen sein.

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