Bundesrechnungshof rügt Ministerium Fördergeld an Bonn International School unzulässig

BAD GODESBERG · Das Entwicklungsministerium hat die Bonn International School auf Umwegen mit 3,75 Millionen Euro gefördert. Das rügt der Bundesrechnungshof.

Ins Visier des Bundesrechnungshofs geriet die Bonn International School.

Ins Visier des Bundesrechnungshofs geriet die Bonn International School.

Foto: Benjamin Westhoff

Bislang hatte es stets einen stolzen Unterton, wenn rund um die Bonn International School (BIS) in Plittersdorf über Fördermittel aus dem Bundesentwicklungsministerium (BMZ) berichtet wurde. Jetzt legt sich ein Schatten über die guten Kontakte. Anlass ist eine Rüge aus dem Bundesrechnungshof: Er moniert eine Förderung des Ministeriums von 3,75 Millionen Euro. Das Geld floss über einen Umweg in den Erweiterungsbau, der Anfang 2017 vollendet worden war.

Bei der Eröffnung hatte BMZ-Staatssekretär Friedrich Kitschelt die Schule im Grußwort als „eine Art melting pot“, einen Schmelztiegel, bezeichnet. Geschmolzen sei im früheren amerikanischen Viertel vor allem aber Steuergeld, sagt der Bundesrechnungshof. Und zwar „haushaltsrechtlich unzulässig und zweckwidrig“. Das Geld des Ministeriums sei bestimmt für die Entwicklungszusammenarbeit, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und zur Beteiligung an der strategischen Ausrichtung internationaler Organisationen, nicht für eine lokale Schule, erklärte Rechnungshofpräsident Kay Scheller gegenüber dem WDR.

Noch deutlicher wird die Behörde in ihrem Jahresbericht. Sie wirft dem Ministerium „Verschleierung“ vor: Demnach lief die Finanzierung über eine internationale Organisation, welche die Bundesmittel erhielt und an die Schule weiterleitete – ohne Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder Bedingungen hinsichtlich Vergabe und Bau, wie der Rechnungshof feststellt. Tatsächlich floss das Geld an das Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen, wie eine Ministeriumssprecherin auf GA-Anfrage bestätigte. Den Vorwurf der Verschleierung weist sie zurück.

BMZ verzichtet auf weitere Förderung

Mit der Zahlung habe man zur Attraktivität des Standorts „insbesondere auch für das Personal der dort ansässigen internationalen Organisationen“ beitragen und somit die Qualität der entwicklungspolitischen Arbeit der Organisationen sichern wollen. Tatsächlich hatte das BMZ aus seiner Bereitschaft, den Ausbau der BIS zu fördern, vor Jahren kein Geheimnis gemacht. Als Argumente dienten die Stärkung des internationalen Standorts und die Verpflichtungen des Berlin/Bonn-Gesetzes. Weitgehend unerwähnt blieb meist, dass auch viele Kinder die Privatschule besuchen, deren Eltern mit den Vereinten Nationen gar nichts zu tun haben.

Der Bundesrechnungshof bleibt dabei: Bildungsarbeit sei Sache der Länder und nicht des Bundes, schreibt die Behörde mit Sitz an der Adenauerallee. „Die Ausführungen des BMZ überzeugen nicht.“ Zwar verkenne der Bundesrechnungshof nicht, dass eine Stärkung des Standorts für internationale Organisationen auch im Bundesinteresse sein könne. Es sei aber „sicherzustellen, dass eine solche Förderung auch zulässig ist“.

Kein Problem scheint aus Sicht des Rechnungshofs der Umstand zu sein, dass auch das Bundesumweltministerium Geld zur BIS-Erweiterung beisteuerte, denn das bleibt im Bericht unerwähnt. Die Schule spricht Präsident Kay Scheller in der Sache komplett von Vorwürfen frei. Zurückzahlen muss die BIS das Geld nicht – kann aber auch nicht auf weitere Mittel aus dem Entwicklungsministerium zählen.

Das BMZ erklärte, auf eine weitere Förderung der Schule zu verzichten. Ungewiss ist damit die Zukunft des früheren amerikanischen Clubs am Rande des BIS-Geländes: Denn auch für dessen Sanierung hatte man stets auf das BMZ gehofft.

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