Rodung des Baumschulwäldchens Mitarbeiter der Stadt Bonn nach Baumfällungen angezeigt

Bonn · Der Streit um die Rodung des Baumschulwäldchens in der Weststadt geht in die nächste Runde: Die Verwaltung weist jede Schuld von sich. Die Anwohner hatten sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft gewandt.

Anwohner des Baumschulwäldchens haben der Staatsanwaltschaft Bonn ein zehnseitiges Schreiben zugeschickt, in dem sie Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Stadt Bonn stellen. Es geht um die Rodung der Parkanlage in der Bonner Weststadt. Aus Sicht der Anwohner hat die Stadt damit „widerrechtlich und vorsätzlich die denkmalgeschützte Anlage in weiten Teilen zerstört“. Der Stadt Bonn war bis Dienstag von der Anzeige laut Stefanie Zießnitz vom Presseamt nichts bekannt.

In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, das die Unterzeichnenden dem GA in Kopie zugesandt haben, heißt es weiter, die Anlieger hätten im Dezember gegen die Rodungspläne protestiert und dabei ihre rechtlichen Argumente, die einer Rodung entgegenstünden, vorgetragen. Einige Monate zuvor habe OB Ashok Sridharan den Bürgern versichert, dass bei der Umgestaltung des Baumschulwäldchens die Berücksichtigung der Anlage als Denkmal selbstverständlich sei. „Diese Vorgabe des Oberbürgermeisters wurde von seinen Mitarbeitern erkennbar nicht beachtet“, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiter.

Auch wenn die Stadt von der Strafanzeige noch keine Kenntnis hat, so machte sie am Dienstag auf GA-Nachfrage deutlich, dass die städtische Denkmalbehörde zu jedem Zeitpunkt in die Planungen des Grünflächenamtes für das Baumschulwäldchen eingebunden gewesen sei und dem Entwurf zugestimmt habe. „Als Vorbereitung zur Umsetzung der Neugestaltung des Baumschulwäldchens wurden neun Großgehölze sowie Bäume – davon vier satzungsgeschützt – im Park gefällt“, sagte Zießnitz.

Diese Fällungen seien sehr sorgfältig durch das Büro scape Landschaftsarchitekten geprüft und in der Bezirksvertretung Bonn am 4. Juli 2017 beschlossen worden. Zießnitz weiter: „Die durchgeführten Fällungen wurden genau den Vorgaben der Beschlussvorlage entsprechend umgesetzt.“

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