Volksverhetzung und Beleidigung Landgericht Bonn bekräftigt Urteil gegen Akif Pirincci

Bonn · Die Berufung, die der Bonner Autor gegen den Schuldspruch und die Geldstrafe von 5100 Euro im vergangenen Jahr eingelegt hatte, wurde am Dienstag am Landgericht Bonn verhandelt. Nach deutlichen Worten des Vorsitzenden Richters zog Pirincci seine Berufung zurück.

Akif Pirinçci hat seine Berufung gegen ein Urteil des Bonner Amtsgerichtes vom 13. März 2017 zurückgezogen. Damals war der 59-jährige Autor wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5100 Euro (170 Tagessätzen à 30 Euro) verurteilt worden.

Der Autor aus Bonn, der vor bald 30 Jahren mit seinen Katzen-Kriminalromanen deutschlandweit bekannt wurde, versteht sich als gesellschaftspolitischer Kommentator - und schießt dabei immer wieder über das Ziel hinaus. Am 10. Januar 2016 - zehn Tage nach der Kölner Silvesternacht - veröffentlichte er eine rechtsradikale Hetzschrift unter dem Titel "Freigabe des Fickviehs", in der er sich über eine "Invasion krimineller Lüstlinge" ausgelassen hatte. Mit eingebunden in das Urteil wurde auch ein Facebook-Post aus dem Jahr 2014, in dem er eine Kasseler Sexualforscherin unter anderem als "sexbesessene Zwangsjacken-Kandidatin" bezeichnet hatte. Gegen den Schuldspruch legte Pirinçci eine Woche später Berufung ein.

Richter Janßen spricht von "ganz übler Masche"

Die hat nun vor der 4. Strafkammer des Bonner Landgerichts Richter Josef Janßen mit deutlichen Worten kommentiert. Mit der Verurteilung sei der 59-Jährige überaus glimpflich davongekommen. Für die Art und Weise der damaligen Äußerungen hatte der Richter wenig Verständnis: "Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum Sie keine sachliche Diskussion führen können und immer unter die Gürtellinie zielen. Das ist eine ganz üble Masche."

Pirinçci wollte daraufhin eine Diskussion über Meinungsfreiheit und Beleidigung beginnen. "Sie sagen mir also, wie ich zu schreiben habe?", fragte Pirinçci. Auch dafür fand Janßen klare Worte: "Wir machen hier keinen Unterricht darüber, was Sie sagen dürfen und was nicht. Das war Beleidigung. Punkt!" Und wenn es um Volksverhetzung gehe, zähle nur die Verletzung der Menschenwürde, die Meinungsfreiheit sei denn außer Kraft gesetzt.

Nach mehreren Unterbrechungen und Beratungen mit seinem Rechtsanwalt zog der Autor die Berufung schließlich wieder zurück. Schon 2013 und 2014 war er wegen Beleidigung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Bei der Bonner Staatsanwaltschaft laufen zurzeit weitere Ermittlungsverfahren gegen den 59-Jährigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort