Europawahl in Bonn Kritik an CDU-Wahlkampf im Rathaus-Journal

Bonn · Diskussion um Wahlwerbung: Die Bonner CDU steht in der Kritik, weil sie in ihrem aktuellen Rathaus-Journal einen Wahlaufruf des Bonner Europaabgeordneten Axel Voss abgedruckt hat. Die Linksfraktion fordert Aufklärung.

 Welche Weg die Rheinbacher CDU personell einschlagen wird, entscheidet sich am Dienstag.

Welche Weg die Rheinbacher CDU personell einschlagen wird, entscheidet sich am Dienstag.

Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa

Wenige Tage vor der Europawahl hat der Ratsfraktionschef der Linken, Michael Faber, die CDU-Ratsfraktion angegriffen. Faber kritisiert die CDU, weil sie in ihrem aktuellen Rathaus-Journal im Internet einen Wahlaufruf des Bonner Europaabgeordneten Axel Voss abgedruckt hat. „Aus meiner Sicht ist Ratsfraktionen Wahlwerbung untersagt. Vor allem dürfen dafür keine städtischen Mittel eingesetzt werden wie die städtischen Fraktionszuwendungen und Personalressourcen“, erklärt Faber und fordert Aufklärung.

Horst Gehrmann, Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion, sagt auf Anfrage: „Erst einmal finden wir es sehr schön, wie aufmerksam unser Rathaus-Journal auch von den Linken gelesen wird. Ich kann versichern, dass dieses Rathaus-Journal natürlich nicht mit städtischen Zuwendungen an die Ratsfraktion finanziert worden ist.“ Mehr will Gehrmann dazu nicht sagen. „Wie wir für was Zahlungen tätigen, werde ich nicht öffentlich ausbreiten.“ Gehrmann erinnert daran, dass er vor einigen Jahren in seiner Funktion als Leiter des OB-Büros auf eine allgemeine Anfrage der Linksfraktion zu Kriterien zur Verwendung von Fraktionszuwendungen in einer schriftlichen Stellungnahme selbst den Hinweis gegeben habe, „dass die Verwendung der Zuwendungen lediglich für die Geschäftsbedürfnisse einer Fraktion gelten und nicht als versteckte Parteienfinanzierung oder –werbung benutzt werden dürfen“.

Faber hat aber noch mehr zu beanstanden und zitiert Paragraf 56 der NRW-Gemeindeordnung: Danach wirken die Fraktionen bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen. „Aus meiner Sicht können Fraktionen also nur im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Sie sind nämlich Teil des Rates und damit Teil der öffentlichen Verwaltung. So wie es dem Rat untersagt ist, zum Beispiel Bundespolitik zu betreiben, so dürfen auch die Fraktionen als Teil des Rates nicht Wahlkampf auf politischen Ebenen betreiben, für die sie gar nicht zuständig sind.“ Faber fordert deshalb Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) auf, den Fall zu prüfen.

Auf GA-Nachfrage sagt Stadtsprecherin Monika Hörig am Donnerstag: „Das wird derzeit aufgeklärt.“ Allgemein gelte: Nach der Gemeindeordnung gewähre die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen für die Geschäftsführung. Allerdings dürften nach einem Erlass des Innenministeriums NRW von 2015 „die Zuwendungen den Parteien oder Wählergruppen nicht als verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung dienen.“ Dies gelte insbesondere auch für die Öffentlichkeitsarbeit. Zu trennen sei zwischen einer „zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit der Fraktion und der nicht zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für eine Partei oder Wählergruppe“.

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