Legalisierung von Marihuana Kalifornien und Kanada haben Cannabis legalisiert

Bonn · In Deutschland ist nur der medizinische Gebrauch von Cannabis erlaubt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert hingegen eine Entkriminalisierung.

Die Diskussion darüber, ob Marihuana legalisiert werden soll, gibt es immer wieder. Die jüngsten Beispiele sind Kalifornien und Kanada. Im US-Staat an der Westküste ist seit Januar der Verkauf der Droge erlaubt, der kanadische Senat stimme Ende Juni für eine Legalisierung. Für Unternehmer erschließt sich damit ein neuer Markt, an dem auch der Staat durch Steuern mitverdient. In Kalifornien sind die erwarteten Beträge allerdings geringer als gedacht, weil die bürokratischen Hürden für Verkaufsstellen hoch sind. Um in Kalifornien die Droge zu kaufen, müssen Kunden mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen maximal 28 Gramm reines Cannabis auf einmal erwerben.

In Deutschland sind Besitz, Anbau und Handel von Cannabis verboten. Nur Ärzte dürfen es seit Anfang 2017 als Schmerzmedikament verordnen. Für Gelegenheitsraucher kennt das Gesetz die Untergrenze der „geringen Menge“ zum Eigenverbrauch, die in den Bundesländern zwischen sechs und 15 Gramm variiert. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen. Ob die Droge legalisiert werden soll, ist umstritten – vor allem, wenn es um Jugendliche geht.

Mit einem Positionspapier hatte die Ambulante Suchthilfe von Caritas und Diakonie in Bonn vergangenen Herbst mögliche Auswirkungen einer Legalisierung für Jugendliche zusammengefasst. Zuvor hatten 110 Fachkräfte aus dem Bereich der Sucht- und Jugendhilfe sowie Erzieher, Pädagogen, Ärzte und Vertreter der Polizei darüber beraten. Die Experten beobachten demnach einen Anstieg des Konsums, die Hemmschwelle sinke, der Konsum werde offensichtlicher. „Das ist wie eine Erlaubnis für einige“, sagte Achim Schaefer, Leiter der Ambulanten Suchthilfe. Eine generelle Freigabe der Droge würde für Jugendliche nicht gelten, sie müssten aufgrund des Jugendschutzes weiterhin mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) macht sich seit einigen Jahren für die „Entkriminalisierung von Marihuana“ stark, wie der stellvertretende Vorsitzende Dirk Peglow erklärt. Das Konsumverhalten könne man nicht durch Repressionen kontrollieren. Allerdings müsse zwischen Entkriminalisierung, Legalisierung und der kontrollierten Abgabe unterschieden werden. „Die Entkriminalisierung für Konsumenten ist der erste Schritt, Dealer müssen hingegen weiterhin verfolgt werden.“

Die bisherige Strafverfolgung sorgt vor allem für Bürokratie: Polizisten müssen Strafanzeige stellen, sobald sie Cannabis finden, weil sie sich sonst der Strafvereitelung schuldig machen. Peglow fordert, dass sich eine Enquete-Kommission im Bundestag mit dieser Thematik auseinandersetzen soll, unabhängig von der politischen Ausrichtung. „Denn eine drogenfreie Gesellschaft wird es nie geben“, so Peglow. In diesem Zuge müsse auch geklärt werden, wie mit anderen Drogen wie Kokain oder Crack umgegangen werden soll. „Die Prävention muss generell ausgebaut werden.“

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