Finanzskandal am Bonner Münster Kölner Erzbistum einigt sich mit Wilfried Schumacher

BONN/KÖLN · Der frühere Stadtdechant Wilfried Schumacher zahlt nach dem Finanzskandal am Münster einen fünfstelligen Betrag. Das Erzbistum Köln erklärt die Affäre für beendet.

 Wilfried Schumacher, hier bei einem früheren Interview mit dem GA.

Wilfried Schumacher, hier bei einem früheren Interview mit dem GA.

Foto: Benjamin Westhoff

In der Finanzaffäre am Bonner Münster gibt es eine erneute überraschende Wendung – und möglicherweise zugleich einen Schlusspunkt. Wie das Generalvikariat am Mittwoch in Köln bekannt gab, zahlt der frühere Bonner Stadtdechant Wilfried Schumacher einen „mittleren fünfstelligen Bereich“ an die Kirche und ersetzt damit einen Teil des entstandenen Schadens, der während seiner Amtszeit als Stadtdechant und Münsterpfarrer aufgrund unzulässigen Finanzgebarens entstanden war.

Schumacher hatte dafür zwar die „funktionale Verantwortung“ übernommen, sah die Schuld für die konkreten Fehler aber in den Reihen seiner Mitarbeiter. Das Erzbistum hatte ihn vor einem Jahr zum Rücktritt gedrängt. Das Erzbistum und Schumacher hätten sich darauf geeinigt, ihren Streit über die Verwendung von Mitteln aus der Treuhandkasse nicht fortzusetzen, heißt es in der knappen Erklärung, als deren Urheber beide Parteien genannt werden. „Beide Seiten“, so heißt es weiter, verzichteten auf eine möglicherweise langwierige gerichtliche Klärung der streitigen Fragen.

Nicht näher beziffert wird der „mittlere fünfstellige Betrag“, den Schumacher als „persönlichen Beitrag“ leisten werde. Gesetzt den Fall, dass es sich um rund 50.000 Euro handelt, entspräche das etwa einem Siebzigstel des in den Jahren seit 2009 entstandenen Schadens. Denn das Erzbistum wirft dem langjährigen Stadtdechanten vor, dass unter seiner Ägide rund 3,5 Millionen Euro aus dem Substanzvermögen verwendet worden seien, um Liquiditätsengpässe im laufenden Haushalt der Bonner Münsterpfarrei zu stopfen.

Vorwürfe des Erzbistums werden nicht wiederholt

Zum Verhängnis wurden dem leitenden Pfarrer dabei beispielsweise die Personal- und Betriebskosten des inzwischen wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossenen Münsterladens. Zudem, so die externen Prüfer, seien Aufwendungen „unter verschiedenen Positionen verbucht und auf andere Kostenstellen verteilt“ worden. Zweckgebundene Mittel und auch Spenden und Nachlässe seien für Ausgaben im allgemeinen Haushalt ausgegeben worden. Und schließlich sei der Umgang mit treuhänderischen Mitteln in vielen Fällen nicht nachvollziehbar gewesen. So seien aus diesem Topf vereinzelt auch Bewirtungs- und Übernachtungskosten bestritten worden sein.

Die Vorwürfe des Erzbistums werden in der Erklärung nicht wiederholt. Ebenso wenig ist die Rede davon, dass Schumacher mit der Zahlung aus der Privatschatulle innerkirchlich rehabilitiert sei. Vielmehr verrät sie erstmals unverhohlen, dass die „langwierige gerichtliche Klärung“ der Angelegenheit sehr wohl im Raume stand.

Denn auf Fragen nach möglichen Schadenersatzklagen gegen den Ex-Dechanten hatte das Erzbistum stets ausweichend geantwortet. Inwieweit dessen Zahlung als Schuldeingeständnis zu werten ist, stellen die Autoren der Erklärung nun den Interpretationen anheim. In Bonner Kirchenkreisen wurde für die nächsten Wochen mit einer Nachricht zur Causa Schumacher gerechnet. Jetzt hat das Erzbistum den Tag vor Christi Himmelfahrt gewählt.

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