Am Flughafen in Teheran gestrandet Hochzeitsgesellschaft verklagt Bonner Reisebüro

Bonn · Im Oktober 2016 strandete eine Hochzeitgesellschaft bei ihrem Rückflug nach Köln/Bonn am Flughafen in Teheran. Der Flug war abgesagt worden, die Airline hatte das Bonner Reisebüro darüber informiert. Jetzt verklagte die Familie das Reisebüro auf Entschädigung.

Das Amtsgericht in Bonn.

Das Amtsgericht in Bonn.

Foto: Gustavo Sanchez

Die Reisegruppe war eigens aus Bonn angereist für die Hochzeit der Verwandten im fernen Iran. Doch als die fünf Erwachsenen und zwei Kinder am 13. Oktober 2016 in Teheran den gebuchten Rückflug nach Köln-Bonn antreten wollten, stellten sie entsetzt fest: Der Flug war abgesagt worden. Was sie nicht ahnten: Die Airline hatte ihr Bonner Reisebüro darüber informiert, und das hatte die Gruppe auf einen anderen Rückflug umgebucht – drei Tage später. Zu spät für die Familie, die auf einen Flug am nächsten Tag nach Frankfurt umbuchte – und nun vor Gericht Entschädigung verlangte.

Denn, so die Verwandten: Hätten sie geahnt, dass sie an jenem Tag um sieben Uhr am Flughafen in Teheran stranden würden, hätten sie sich die vierstündige nächtliche Autofahrt vom Hochzeitsort sparen können. Vor allem aber hätten sie dann nicht für eine Nacht im Hotel 280 Euro ausgeben müssen. Überdies hätten sie von Frankfurt mit dem ICE nach Siegburg und von dort mit dem Taxi nach Hause fahren müssen. Und: Einer aus der Gruppe habe als selbstständiger Kaufmann einen Tag Verdienstausfall von 450 Euro zu beklagen. Somit müsse das Reisebüro insgesamt 1143 Euro Entschädigung zahlen.

Das aber wehrte sich: Man habe ja versucht, in Kontakt zu treten mit dem 58-jährigen Familienmitglied, das für alle gebucht habe. Ohne Erfolg. Im Übrigen hätte die Gruppe auch bei Verwandten in Teheran übernachten können. Und überhaupt hafte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge in solchen Fällen die Fluglinie. Doch nachdem der 58-Jährige als Zeuge versichert hatte, man habe keine Verwandten in Teheran, entschied das Bonner Amtsgericht: Das Reisebüro muss für die Kosten aufkommen, allerdings abzüglich der Taxikosten von 30 Euro, da die ohnehin angefallen wären.

Das Reisebüro legte Berufung vor dem Landgericht ein, und die 8.Zivilkammer sah den Fall etwas anders: Zwar müsse das Reisebüro für die Hotelkosten aufkommen, da es eine Umbuchung vorgenommen habe ohne Auftrag und gegen den Willen der Reisenden. Ob es aber auch für die übrigen Kosten hafte, könne erst durch eine aufwendige Beweisaufnahme geklärt werden. Die Kammer riet zum Vergleich, den schließlich beide Seiten akzeptierten: Das Reisebüro zahlt 600 Euro, und der Fall ist erledigt.

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