Gerichtsprozess in Bonn Geselle droht seinem Chef mit dem Tod

Bonn · Ein rauer Ton im Umgang miteinander ist unter Handwerkern nicht selten. Doch auch für sie gelten gewisse Grenzen: Weil ein Geselle seinen Vorgesetzten auf die übelste Weise beschimpft und sogar mit dem Tod bedroht haben soll, erhielt er die fristlose Kündigung.

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Ein rauer Ton im Umgang miteinander ist unter Handwerkern nicht selten. Doch auch für sie gelten gewisse Grenzen: Weil ein Geselle seinen Vorgesetzten auf die übelste Weise beschimpft und sogar mit dem Tod bedroht haben soll, erhielt er die fristlose Kündigung. Dagegen wehrte sich der Geselle und klagte vor dem Arbeitsgericht Bonn. Er warf seinem einstigen Chef Mobbing vor und forderte von ihm eine Entschädigung von rund 54.000 Euro.

Bei der Verhandlung vor der dritten Kammer kommt außerdem heraus: Anlass für die Kündigung war eigentlich ein Diebstahl, den der junge Mann begangen haben soll. Er soll mehrfach Flaschen mit Reinigungsmittel aus der Mitarbeitertoilette mitgenommen haben. Eine Tat, die der Geselle zunächst leugnete, dann aber zugab. Er habe die Putzmittel aber nicht gestohlen, sondern für die Baustellen benötigt, erklärt sein Rechtsbeistand. „Dann hätte er die Flaschen aus dem Lager bestellen müssen“, wirft der Anwalt des beklagten Handwerksbetriebs ein.

Nach dem Vorfall meldete sich der Geselle krank. Sein Arbeitgeber bot ihm einige Tage später telefonisch noch einmal ein Gespräch an. Seiner Aussage zufolge kam es am Telefon indes zu einem heftigen Streit. Der Geselle sei ausgerastet und habe ihn mit deftigen Kraftausdrücken bedacht. Zudem habe er gedroht: „Ich mache Dich, ich mache euch alle platt.“ Weil ein anderer Vorgesetzter dieses Gespräch mitgehört hatte, bestritt der Kläger diese Darstellung nicht.

Anwalt nennt Grund für Kündigung konstruiert

Sein Anwalt nannte den ursprünglichen Kündigungsgrund als „konstruiert. Mein Mandant stand schon lange auf der Abschussliste, weil er keine unbezahlten Überstunden machen wollte“, sagt er. Außerdem leide er aufgrund der schweren körperlichen Arbeit mittlerweile an einem Bandscheibenschaden.

Der Kammervorsitzende ist in seiner Bewertung des Falls eindeutig: Angesichts der drastischen Beleidigung und vor allem der Drohung, die man durchaus mit einer Todesdrohung gleichsetzen könne, sei eine fristlose Kündigung vertretbar. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigen sich die Parteien gütlich: Der Geselle erhält eine fristgerechte Kündigung aus betrieblichen Gründen und das noch ausstehende Monatsgehalt. Außerdem wird sein Ex-Chef den Vorwurf des Diebstahls und der Beleidigung nicht aufrecht erhalten.

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