Bonner Bäder Gericht weist Klage zum Kurfürstenbad ab

Bonn · Der Bürgerentscheid von 2017 bleibt gültig, weil die Bürgerinitiative "Kurfürstenbad bleibt!" am Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage kassiert hat.

Die Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ hat am Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage erlitten. Sie hatte versucht, das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Rettung des Kurfürstenbades mit einer Klage anzufechten. Diese hat die 4. Kammer allerdings abgewiesen, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte. Damit bleibt es beim Ergebnis der Abstimmung, bei der im April 2017 eine knappe Mehrheit der Bonner gegen den Erhalt des Godesberger Bades gestimmt hatte. Die Initiative hatte argumentiert, die Stadt Bonn habe zuvor wesentliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation der Stadtwerke (SWB) zurückgehalten. Die SWB sollen das neue Wasserlandbad bauen und betreiben.

Die Richter halten den Manipulationsvorwurf aber für unberechtigt: Die Stadt habe die Finanzierbarkeit des Neubaus „stets als offen dargestellt“. Die Klage der Bürgerinitiative scheiterte in Köln aber schon aus formalen Gründen. Sie sei unzulässig, so die Kammer, weil die Kläger laut NRW-Kommunalrecht nicht berechtigt seien, die ordnungsgemäße Durchführung eines Bürgerentscheids vor Gericht überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil ist Berufung am Oberverwaltungsgericht zugelassen. Inzwischen läuft bereits ein neuer Bürgerentscheid gegen das Wasserlandbad. Die Stimmauszählung ist für den 4. August angesetzt.

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