Bonner Rheinaue Geistiger Vater der Rheinaue für Denkmalschutz

Bonn · Ein Dringlichkeitsantrag ruft den Bonner Stadtrat auf den Plan: Er soll sich mit der Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung Köln befassen. Darin spricht sich die Verwaltung vehement gegen den Plan des Landesamtes für Denkmalpflege aus, die Rheinaue unter Denkmalschutz zu stellen.

Den Dringlichkeitsantrag haben die Bonner Denkmalexperten und Mitglieder des Unterausschusses Denkmalschutz, Martin Bredenbeck, Carl Jakob Bachem, Heijo Klein und Heiner Eckoldt, eingebracht. Der Antrag soll auf der Sondersitzung des Gremiums Anfang März beraten werden. Die geplante Unterschutzstellung betreffe nicht allein Denkmalqualitäten und planungsrechtliche Fragen, sondern auch Nutzungsinteressen von Stadtbezirken und des Kulturausschusses, heißt es in der Begründung. Eine Gesamtabwägung der Unterschutzstellung aus städtischer Sicht könne daher nur im Stadtrat erfolgen, so die Antragsteller, die sich ausdrücklich für die Unterschutzstellung aussprechen.

Wie berichtet, will das Landesamt für Denkmalpflege die 1979 anlässlich der Bundegartenschau eingeweihte Rheinaue wegen ihrer historischen Bedeutung für Bonn als ehemalige Bundeshauptstadt und damit auch für die Bundesrepublik unter Denkmalschutz stellen. Dazu sei der Park auch für die Geschichte der Gartenarchitektur bedeutsam. Der Eintrag als Denkmal bedeute nicht, dass der Park nicht mehr verändert werden kann, hatte Landeskonservatorin Andrea Pufke dem GA erklärt. Allerdings habe die Denkmalbehörde künftig ein gewichtiges Wort mitzureden.

Genau das hat die Verwaltung auf den Plan gerufen. Sie befürchtet starke Einschränkungen vor allem bei Veranstaltungen in der Rheinaue. Kommt es dennoch zum Eintrag in die Denkmalliste, bleibt der Stadt nur noch der Gang zum Landesbauministerium, das in dem Streit entscheiden muss.

Der geistige Vater der Rheinaue, Gottfried Hansjakob, der den Park mit seinem inzwischen verstorbenen Bruder Anton geplant hat, sprach sich gegenüber dem GA ebenfalls für die Unterschutzstellung aus. „Das ist neben dem Urheberrecht ein zweiter Schutz für die Rheinaue“, sagte der in München lebende Landschaftsarchitekt. Gottfried Hansjakob, der einst auch in die Planungen für das Festspielhaus in der Rheinaue eingebunden war, meinte, dass derartige Planungen damit obsolet wären. Er habe sich damals lediglich ein Konzerthaus am Rande des Blindengarten vorstellen können, weil die Rheinaue davon kaum tangiert worden wäre. Gegen alle anderen damals ebenfalls zur Diskussion stehenden Standorten in der Rheinaue hätte er notfalls geklagt. „Die Rheinaue ist von hoher Qualität für die Stadt und verdient den Denkmalschutz.“

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