Fall Niklas P. Gehirn des toten Schülers war vorgeschädigt

BONN · Die Obduktion von Niklas P. hat Hinweise auf eine Vorschädigung der Gehirnwand ergeben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender auf GA-Anfrage. Dieser Befund wird Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben.

Die Obduktion des am 7. Mai in Bad Godesberg getöteten Niklas P. hat zu einer Wende in dem Fall geführt: Dem Gutachten von Professor Burkhard Madea, Leiter der Bonner Rechtsmedizin, zufolge litt der 17-Jährige bereits an einer Gefäßwandschädigung im Gehirn, als ihn der Schlag gegen den Kopf traf. Das bestätigte am Sonntag Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, der erklärte: „Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass ein 17-Jähriger ohne eine solche Vorschädigung nicht an dem Schlag gestorben wäre.“

Denn diese „Wandaufbauschädigung“, so Faßbender, habe mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, dass bei dem Schlag die vorgeschädigte Ader gerissen sei, was zum Tod des 17-Jährigen geführt habe. Es würden allerdings noch weitere rechtsmedizinische Untersuchungen vorgenommen. Niklas P. war Zeugen zufolge in jener Nacht von insgesamt drei Tätern angegriffen worden. Einer der drei hatte ihm einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt und anschließend auch noch gegen den Kopf getreten. Doch bereits nach dem Schlag war Niklas P. bewusstlos zusammengebrochen.

Dem vorläufigen rechtsmedizinischen Gutachten zufolge hat wahrscheinlich bereits dieser eine Schlag das vorgeschädigte Gehirn tödlich verletzt. Denn Faßbender zufolge habe die Obduktion keine Hinweise auf weitere massive Gewalteinwirkung ergeben. Niklas P. war zwar erst einige Tage nach dem Angriff gestorben, war aber bereits kurz nach dem Schlag trotz erfolgreicher Reanimation hirntot.

Der Befund der Rechtsmediziner aber führt laut Faßbender nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt ausgehe und hat deshalb den Vorwurf gegen den seit Mitte Mai in Untersuchungshaft sitzenden Walid S. geändert. „Wir haben beim Bonner Landgericht den Antrag gestellt, den dringenden Tatverdacht gegen den 20-Jährigen auf Körperverletzung mit Todesfolge abzuändern und wegen Wiederholungsgefahr aufrechtzuerhalten“, erklärte Faßbender auf GA-Anfrage. Das Landgericht ist seit Kurzem mit dem Fall befasst, weil Walid S.'s Verteidiger Martin Kretschmer bei der zuständigen Strafkammer erneut Haftbeschwerde eingelegt hat – schon vor Bekanntwerden des rechtsmedizinischen Befunds.

Der Anwalt ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Beweislage gegen seinen Mandanten für den dringenden Tatverdacht zu dünn ist und die Beweise für eine Verurteilung seines Mandanten nicht ausreichen. Beim Amtsgericht war Kretschmer im ersten Anlauf mit der Haftbeschwerde gescheitert.

Für den Anwalt stellt sich der Fall angesichts des rechtsmedizinischen Gutachtens rechtlich allerdings anders dar als für die Staatsanwaltschaft. Wie er dem GA erklärte, sei der Tod des 17-Jährigen Niklas rechtlich als fahrlässige Tötung zu werten – mit einem erheblich niedrigeren Strafrahmen als Körperverletzung mit Todesfolge, die im Erwachsenstrafrecht wie Totschlag mit Haft bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Die Strafandrohung bei fahrlässiger Tötung hingegen ist Haft bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Sollte Walid S. vor Gericht gestellt werden, würde er sich als 20-Jähriger vor der Jugendstrafkammer verantworten müssen. Die müsste entscheiden, ob er noch als Jugendlicher, oder schon als Erwachsener bestraft würde. Die beiden mutmaßlichen Mittäter sind noch nicht ermittelt.

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