Kläger setzen sich gegen Stadt Bonn durch Flüchtlingsbürgen müssen Sozialleistungen nicht erstatten

Bonn · In zwei Verfahren haben sich Flüchtlingsbürgen gegen die Stadt Bonn durchgesetzt. Wie das Verwaltungsgericht Köln urteilte, müssen sie von der Stadt geforderte Sozialleistungen nicht zurückzahlen.

Bonner Flüchtlingsbürgen müssen keine Sozialleistungen an das Jobcenter oder die Sozialämter zurückzahlen. So hat das Kölner Verwaltungsgericht in zwei Fällen gegen die Stadt Bonn nach Einzelfallprüfungen entschieden. Zwei weitere Bonner Kläger, die im Jahr 2014 die Bürgschaft und somit den Lebensunterhalt für syrische Flüchtlinge übernommen hatten, haben nur einen geringen zwei- bis dreistelligen Betrag nachzuzahlen, bestätigte Gerichtssprecherin Stefanie Seifert dem GA auf Nachfrage. Vor allem begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidungen damit, dass das Ausländeramt als zuständige Behörde die Zahlungsfähigkeit der Bürgen nur unzureichend geprüft habe.

In den vier Verfahren war es um stattliche Rückzahlungsbeträge zwischen 6000 und 22 000 Euro gegangen, die die Behörden als Erstattungsbescheide erlassen hatten. Auch die Aufklärung durch die Behörden vor Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung kritisierten die Richter in ihren Urteilen, deren ausführliche Begründung laut Seifert noch nicht vorliege. Wie sie weiter sagte, stünden Urteile zu rund 50 ähnlich gelagerten Klagen noch aus, die meisten beträfen die Stadt Bonn.

Vor allem in den Jahren 2014 und 2015 hatten deutsche Bürger die Bürgschaft für Flüchtlinge übernommen und nach einer politischen Initiative der Länder (bis auf Bayern) vorübergehend für die Unterhaltszahlungen gerade gestanden, um eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Damals waren viele von ihnen allerdings davon ausgegangen, dass die Haftung mit der offiziellen Asylanerkennung erlischt.

Selbst die NRW-Landesregierung ging von einer Befristung bis zur Anerkennung aus. Die Bundesregierung allerdings stellte sich auf den Standpunkt, eine Bürgschaft gelte auch darüber hinaus. Erst der Erlass des neuen Integrationsgesetzes regelte 2016, dass Bürgen für fünf Jahre haften, in Alt-Fällen für drei Jahre. Diese Regel bestätigte auch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2017.

Das Jobcenter nahm am Montag mit Blick auf die noch ausstehende ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichts keine Stellung zu den Urteilen. Monika Bühler, aktiv beim Beueler Unterstützerkreis für syrische Flüchtlinge, begrüßte die richterliche Entscheidung. „Wir hoffen, dass die noch ausstehenden Urteile ebenso ausfallen“, sagte sie. Der Bonner Rechtsanwalt Lothar Mahlberg, der 20 Bonner Kläger vertritt, sieht durch das Urteil „einen ersten Schritt der Genugtuung“. Seine Mandanten hätten nicht gewusst, dass ihre Zahlungspflicht über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus hinausgehe. Das habe die Stadt in Gesprächen auch nie so kommuniziert. Die Stadt Bonn kann nun eine Zulassung auf Berufung gegen das Urteil beantragen.

Die Urteilsbegründungen liegen voraussichtlich in zwei bis drei Wochen vor: Az. 5K14113/17, 5K15672/17, 5K2572/18, 5K2237/18.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort