Urteil am Bonner Landgericht Ex-Vorstände von Teldafax verurteilt

Bonn · Seit knapp sechs Jahren ist der ehemalige Stromanbieter Teldafax aus Troisdorf pleite. Zwei verantwortliche Manager wurden nun am Mittwoch vom Bonner Landgericht verurteilt.

Die Taten liegen bereits sieben Jahre zurück. Nach einem zweijährigen Prozess um die Pleite des Troisdorfer Energiekonzerns Teldafax hat das Bonner Landgericht am Mittwoch ein Urteil gefällt. Im Jahr 2009 war der Billigstromanbieter zahlungsunfähig. Die zuständigen Manager meldeten allerdings keine Insolvenz an, sondern machten weiter. „Rechnungen wurden bezahlt nach dem Motto: Wer nicht schreit, hat Zeit“, beschrieb der Vorsitzende Richter der Wirtschaftskammer bei der Urteilsverkündung die damalige Mentalität der Angeklagten Klaus B. (52) und Gernot K. (54). Jetzt wurden die früheren Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung von Buchführungspflichten zu Bewährungsstrafen verurteilt – ein Jahr und vier Monate für B. und elf Monate für K. Dazu müssen B. und K. Sozialstunden leisten – einmal 300 und einmal 180. „Die Sozialstunden sollen sie daran erinnern, dass die Strafen nicht nur auf dem Papier stehen“, so der Richter. Mit Geldstrafen käme man hier nicht weiter, da beide finanziell nur noch über sehr geringe Einkommen verfügten.

Das Strafmaß kommt nicht überraschend. Zwar standen zu Beginn des Prozesses noch mehrjährige Haftstrafen im Raum und zusätzlich zur Insolvenzverschleppung Vorwürfe des Bankrotts und des gewebsmäßigen Betrugs. Allerdings stellte das Gericht die beiden zuletzt genannten Vorwürfe im Juni des vergangenen Jahres ein. Bereits zu diesem Zeitpunkt spekulierten Experten nur noch auf Bewährungsstrafen.

Dazu gab es einige Punkte, die sich für das Gericht letztendlich strafmildernd auswirkten. Unter anderem die Tatsache, dass zumindest K. geständig war und wie der Richter erklärte, der Kammer „zu jedem Zeitpunkt zu jedem Detail auch ohne Rücksprache mit seinen Anwälten zur Verfügung stand“. Daher liege sein Strafmaß auch nur bei elf Monaten, im Gegensatz zu dem von B. Dazu hätten beide Angeklagte sehr unter der Medienberichterstattung gelitten, ihre Lebensverhältnisse hätten sich zwar stabilisiert, allerdings dürften sie in den nächsten fünf Jahren keine leitenden Funktionen im Wirtschaftsleben mehr einnehmen. Ebenfalls strafmildernd sei, dass die Insolvenzgläubiger eine hohe Quote zu erwarten hätten: „Normal bei solchen Verfahren ist eine Quote von meist unter einem Prozent“, so der Richter. In diesem Fall sei der Insolvenzverwalter sehr fleißig gewesen und hätte bereits einiges an Geld eingesammelt. So geht das Gericht derzeit von einer Insolvenzquote von 20 bis 40 Prozent aus. Mehr als 350 Millionen Euro habe der Verwalter bereits eingetrieben.

Gericht gibt staatlichen Stellen Mitschuld an Verschleppung

Mehrere Hunderttausende Kunden hatten in den Jahren vor der Teldafax-Pleite beim Abschluss ihrer Stromverträge Vorkasse geleistet. Das Attraktive an ihren Verträgen war damals eine lange Preisgarantie. Dann verteuerte sich der Strom im Einkauf, die Margen waren im Keller, Teldafax zahlungsunfähig. Doch anstatt Insolvenz anzumelden, schlossen die Manager weiter Verträge mit Kunden ab. Dank eines Investors ging es dem Unternehmen kurzfristig wieder besser, bis es 2011 dann endgültig vorbei war. Ein damaliger Bericht im Handelsblatt verunsicherte die Banken, die daraufhin ihre Bereitschaft bei Lastschriftverfahren mitzuwirken, zurückzogen. Teldafax konnte keine Forderungen mehr einziehen. Viele Kunden überwiesen aus Unsicherheit nur noch zögerlich.

Eine Mitschuld an der Insolvenzverschleppung gibt das Gericht auch staatlichen Stellen, die im Zuge der damaligen Liberalisierung am Strommarkt einen großen Spieler nicht vom Markt nehmen wollten. Beim Hauptzollamt stand Teldafax bereits 2009 mit mehr als 18 Millionen Euro in der Kreide. Eingefordert wurden die Stromsteuern allerdings erst einmal nicht. Die Angeklagten wurden dazu verführt, weiterzumachen, so das Gericht.

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