Prozess vor dem Bonner Landgericht Erbstreit nach Selbstmord mit Kettensäge

Bonn · Eine Bordellchefin verklagt die Töchter ihres verstorbenen Lebensgefährten auf Rückzahlung eines Darlehens.

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Der Schock für die Betreiberin eines Bordells in Bonn muss groß gewesen sein: Ihr langjähriger Lebensgefährte, der den Saunaclub aufgebaut hatte, hatte sich mit einer Kettensäge getötet. Zudem scheint der 70-Jährige seine Partnerin, die seinerzeit als „Unterhaltungsdame“ in dem Etablissement angefangen hatte, nicht als seine Erbin bestimmt zu haben.

Zwischen der 47-Jährigen und den beiden Töchtern des Bordellchefs, die aus einer vorangegangenen Beziehung des Mannes stammen, ist ein Erbstreit entbrannt. Im Zuge dieses Streits fordert die Niederkasselerin in einem Zivilprozess vor dem Landgericht die Rückzahlung eines Darlehens von 62.530 Euro. Dieses Geld aus einer vorzeitig gekündigten Lebensversicherung hat sie dem im Oktober 2013 Verstorbenen laut Klage im April 2011 geliehen.

Das Darlehen benutzte der Lebensgefährte, so die Klägerin, um Wohnungen in dem Altbau, der sich vor dem im Hinterhof liegenden Bordell befindet, sanieren und renovieren zu lassen. Ein entsprechender Vertrag sei von dem 70-Jährigen selber aufgesetzt, auf rotem Papier ausgedruckt und von beiden unterschrieben worden.

Die Töchter behaupten hingegen, dass es diesen Darlehensvertrag nie gegeben habe. Das von der Klägerin vorgelegte Dokument sei eine Fälschung. Die Erben sind sich sicher, die 47-Jährige versuche, mit der Unterstützung von Freunden und Bekannten Forderungen zu konstruieren.

Dass ihr mit einer Kontovollmacht ausgestatteter Vater, der die Leitung des Clubs an seine Lebensgefährtin abgegeben hatte, immer wieder hohe Beträge vom Konto seiner Freundin abhob, hatte nach Meinung der Erben nichts mit der Begleichung von Handwerkerrechnungen zu tun: Der 70-Jährige habe weiterhin Einkäufe für das Etablissement getätigt, beispielsweise Handtücher und Bettwäsche gekauft. Zudem habe er Getränkerechnungen beglichen und den Prostituierten Bargeld übergeben, wenn Freier in dem Club mit Kreditkarte bezahlten.

Heute scheint im Nachlass des Mannes weder eine Ausfertigung des Darlehensvertrages noch ein Testament zu sein. Laut Klägerin hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament zu ihren Gunsten erstellt. Beides sei auf „mysteriöse Art und Weise verschollen“. Die Niederkasselerin geht davon aus, dass der Ordner, in dem die Dokumente aufbewahrt worden sein sollen, von den Töchtern beiseite geschafft wurde.

Die Chancen auf einen vollen Erfolg der Klage scheinen eher gering zu sein: Der zuständige Zivilrichter hat den Parteien vor der im Juni stattfindenden mündlichen Verhandlung den Abschluss eines Vergleichs in Höhe von 10.000 Euro vorgeschlagen.

Aktenzeichen: LG Bonn 9 O 457/15

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