Kommentar zum Kleinen Theater Ende einer Hängepartie

Meinung · Die Entscheidung zum Kleinen Theater ist gefallen: Der Stadtrat hat am Dienstagabend in nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf der Villa an der Koblenzer Straße in Bad Godesberg für 410.000 Euro an eine Gruppe um den früheren Bonner Generalintendanten Klaus Weise beschlossen.

Ende gut, alles gut. Ja. Für Bad Godesberg und sein kulturelles und gesellschaftliches Leben ist es sehr gut, dass die Hängepartie um das Kleine Theater endlich entschieden ist. Bonns früherer Generalintendant Klaus Weise und seine Mitstreiter haben nun Sicherheit, sie können den Spielplan aufstellen und die Verträge mit den Künstlern festzurren. Wer den eloquenten Weise kennt, der weiß, dass er alles daran setzen wird, sein Ziel eines lebendigen Kulturzentrums in Bad Godesberg auf jeden Fall zu erreichen. Weise ist in der Stadt Bonn, in der er immerhin zehn Jahre lang als Generalintendant das Gesicht von Oper und Schauspiel war, nach wie vor bestens vernetzt, er kennt, wie man so schön sagt, Gott und die Welt. Man darf also gespannt sein auf den weiteren Weg des Kleinen Theaters.

Gut ist der Ratsbeschluss vor allem, weil der Spielbetrieb im Kleinen Theater ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann. Hätte sich der Rat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr noch nicht zu einer Entscheidung durchgerungen, wäre es womöglich nach dem Ausscheiden des verdienten Theaterintendanten Walter Ullrich zu einer Unterbrechung des Spielbetriebs im Kleinen Theater gekommen. Unter Umständen hätte das sogar das Aus des traditionsreichen Hauses bedeutet. Einen nahtlosen Übergang hätte es wohl auch gegeben, wenn Frank Oppermann den Zuschlag bekommen hätte. Für ihn sprach vor allem, dass er die städtische Liegenschaft pachten und nicht kaufen wollte.

Das ist der Wermutstropfen in der ganzen Geschichte: Mit dem Verkauf der Villa zu einem aus Laiensicht erstaunlich niedrigen Preis gibt die Stadt erneut eine Immobilie samt Grund und Boden in private Hände, wo doch Erbpacht der Königsweg der Kommune sein sollte. Hierbei besteht die Möglichkeit, das Grundstück von dem darauf stehenden Gebäude zu trennen.

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