Prozess vor dem Bonner Landgericht Ein Schuss, der sein Ziel verfehlte

Bonn · 27-jähriger Rapper steht nicht mehr im Verdacht, dass er seine Freundin töten wollte. Bleiben noch die Anklagepunkte Drogenhandel, versuchte Erpressung, Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz.

 27-jähriger Rapper wird nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt.

27-jähriger Rapper wird nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Foto: dpa

Warum wird jemand nicht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes angeklagt, obwohl er auf jemanden geschossen hat? Eine Frage, die am Freitag eine Reihe von Lesern beschäftigte bei der Lektüre des Artikels über den 27-jährigen Rapper, der sich demnächst vor dem Landgericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem vorbestraften Mann Drogenhandel, versuchte Erpressung, Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Doch obwohl er auch eine Beretta auf seine schwangere Freundin richtete und abdrückte, wird er nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt.

Wie Oberstaatsanwalt Robin Faßbender erklärt, stand der 27-Jährige zunächst im Verdacht, am 29. November in Tötungsabsicht auf die Frau geschossen zu haben. Dem Behördensprecher zufolge schoss der Mann im Streit von draußen auf das Fenster, das seine Freundin gerade schließen wollte. „Doch der Schuss verfehlte sein Ziel, und obwohl er das sah und hätte weiterschießen können, tat er es nicht und wurde auch von niemand anderem daran gehindert“, so Faßbender.

Damit sei der Mann von seinem Versuch zurückgetreten. Und nach Paragraf 24 Strafgesetzbuch wird für den Versuch nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Und bekommt damit vom Gesetzgeber die von Juristen so genannte „Goldene Brücke“zur Legalität gebaut. Zurzeit befindet sich der 27-Jährige in staatlichem Gewahrsam: Er kam in U-Haft, nachdem er im Laufe des Ermittlungsverfahrens eine Zeugin bedroht hatte.

Mitte Mai wird er vor Gericht stehen, wo ihm eine mehrjährige Haftstrafe droht.

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