Amtsgericht Bonn Drogen per Post an die Kunden verschickt

Bonn · Das Amtsgericht hat einen 50-jährigen Bonner, der Drogen per Post an seine Kunden verschickt hat, zu einer Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden verurteilt.

 Justitia ist die Hüterin der Gerechtigkeit.

Justitia ist die Hüterin der Gerechtigkeit.

Foto: dpa

Die Mitarbeiterin der Bonner Postfiliale kannte den Mann gut, der am 19. Februar 2014 mal wieder 80 gepolsterte Briefsendungen aufgab: Fast täglich, so erklärte sie später, habe der Stammkunde solche Sendungen ohne Absender in ihrer Filiale auf den Postweg geschickt. Dass die Umschläge sogenannte „Legal Highs“ enthielten, ahnte die Zeugin nicht. Weil diese mit Drogen versetzten Kräutermischungen aber nicht legal sind, bekam der 50-jährige Absender Ärger mit der Justiz.

Wegen Drogenhandels und -besitzes landete der Bonner vor dem Amtsgericht, denn bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Tüte mit der drogenhaltigen Kräutermischung und Marihuana. Und für die Ermittler stand fest: Die 47-jährige Ehefrau war an den Geschäften beteiligt. Doch das Verfahren gegen sie wurde vor Prozessbeginn wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Die Mutter von vier Kindern leidet an Agoraphobie und ist unfähig, das Haus zu verlassen.

Ihr Mann gab vor dem Schöffengericht zwar zu, die Briefe mit den Drogen verschickt zu haben – jedoch nur im Auftrag seiner beiden Chefs, in deren Hennefer Firma er für die Computer zuständig sei. Er habe zwar gewusst, was drin ist und auch Bedenken gehabt, doch die Chefs hätten ihm versichert, das sei legal. Geöffnet habe er die Umschläge nie.

Die Bedenken des Angeklagten kamen nicht von ungefähr: Er selbst hatte 2010 neun Monate lang diese angeblich legalen Kräutermischungen vertrieben, bis die dann doch als illegal verboten wurden. Damals habe er, so erklärt der 50-Jährige, mehr als eine Million Euro Umsatz gemacht.

Seine beiden 60 und und 59 Jahre alten Chefs und ein 29-jähriger angeblicher Mittäter verweigerten im Zeugenstand die Aussagen unter Verweis auf mögliche Strafverfolgung. Bisher hatte man ihnen nichts nachweisen können, das könnte sich nun nach der Aussage des 50-Jährigen ändern.

Seine Ahnungslosigkeit aber nahm das Gericht dem Mann nicht ab, zumal bei ihm auch 65 000 Euro gefunden worden waren. Der bereits 14 Mal, auch wegen Betruges, vorbestrafte Familienvater selbst trug vor, er habe zwar zwei kleine Eigentumswohnungen, aber mehr als 80 000 Euro Schulden. Weil das Gericht nur Beihilfe zum Drogenhandel und -besitz als erwiesen ansah, verurteilte es den 50-Jährigen zu zehn Monaten Haft – auf Bewährung. Allerdings muss er 100 Sozialstunden leisten.

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