Kommentar zur Inklusion Dämpfer für die Inklusion

Bonn · Zwei Bonner Schulen, das Helmholtz- und das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, wollen keine Schulen mehr für Gemeinsames Lernen sein. Ihr Hauptgrund: Die Unterstützung durch Förderlehrer sei völlig unzureichend.

Dass sich Schulkonferenzen von Gymnasien wieder aus der Inklusion verabschieden wollen, passiert derzeit nicht nur in Bonn, sondern in ganz NRW. Was sicher damit zu tun hat, dass Ressourcen und Fachpersonal offenbar zu knapp sind, um Gymnasiasten mit und ohne Einschränkungen gemeinsam und verantwortungsvoll unterrichten zu können. Von daher sind die Bedenken der Schulkonferenzen des Ernst-Moritz-Arndt- und des Helmholtz-Gymnasiums gut zu verstehen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW führt die Entwicklung aber auch auf die Inklusionsneuregelung der Landesregierung zurück. Zieldifferenter Unterricht soll danach an Schwerpunktschulen und dort besonders an Gesamt- und Realschulen laufen. Aufs Gymnasium gehe möglichst nur derjenige, der eine reelle Chance aufs Abitur habe. Es sei denn, der Schulträger sieht Gemeinsames Lernen aufgrund des örtlichen Bedarfs auch an Gymnasien für unverzichtbar an.

Und genau das tut das Bonner Schulamt. Es möchte den Wünschen der Konferenzen seiner Gymnasien nicht entsprechen. Der Stadtrat hat den von der Verwaltung eingebrachten Antrag mehrheitlich beschlossen und nach Köln geschickt. Man wird sehen, wessen Belange die Bezirksregierung nun für wichtiger erachtet: die der befragten städtischen Gymnasien oder die ihres Trägers.

Traurig stimmt jedoch, wer in diesem Prozess auf der Strecke bleiben könnte: Werden es die Familien sein, deren Förderkinder in diesem Herbst trotz uneingeschränkter Empfehlung vielleicht keinen Platz im Gymnasium bekommen könnten? Werden es die beiden Gymnasien sein, deren Konferenzen sich für eine verantwortungsvolle Inklusionsarbeit bessere Bedingungen wünschen? Oder werden Bonns Real- und Gesamtschulen herhalten müssen, die ohnehin schon den Großteil der Inklusionsarbeit an weiterführenden Schulen leisten?

Inklusion war im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angelegt. Wenn bei zielgleicher Beschulung nur noch Kinder mit körperlichen Einschränkungen Eingang in Gymnasien finden, wäre in Bonn nur noch eine Art „Inklusion light“ übrig geblieben.

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