Tat bei "Rhein in Flammen" Bonner wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

BONN · Für einen 26-Jährigen Bonner endete Rhein in Flammen im vergangenen Jahr mit einer Festnahme und Ermittlungen wegen versuchten Totschlags. Vor Gericht zeigte er sich reumütig.

Glück für ihn: Die Staatsanwaltschaft stufte sein Vergehen auf gefährliche Körperverletzung herab, und vor dem Bonner Amtsgericht wurde er nun zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Am 7. Mai 2017 war der 26-Jährige mit Freunden in den Beueler Rheinauen, um von dort aus das Feuerwerk zu verfolgen. Im Laufe des Nachmittags seien eine Flasche Whiskey und eine halbe Flasche Wodka geflossen, auch Cannabis und Amphetamine seien konsumiert worden. Nach dem Feuerwerk ging der junge Mann dann mit einem Freund auf dem Landgrabenweg zur nächsten Haltestelle. Dabei hatten sie sich einen Wasserball hin und her geworfen, der schließlich gegen ein Fenster eines Unternehmens prallte.

Gericht setzt Strafe zur Bewährung aus

Als die beiden Männer von zwei Sicherheitsmännern, 20 und 24 Jahre alt, angesprochen wurden, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Der 26-Jährige geriet so in Rage, zog ein Küchenmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge aus seinem Rucksack und drohte: „Ich stech' dich ab!“ Eigentlich, so der junge Mann vor Gericht, habe er gehofft, dass das Messer gar nicht in dem Rucksack sei – er hätte nur eine leere Drohung aussprechen wollen.

Er entschied sich dann aber offenbar doch dazu, seinen Worten Nachdruck zu verleihen und hielt dem 24-jährigen Wachmann das Messer an den Hals. Dessen Kollege griff ein und bei dem anschließenden Gerangel zog sich der 24-Jährige einen Schnitt an der rechten Hand zu. Der 26-Jährige, der bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, zeigte sich vor Gericht beschämt über sein Verhalten: „Ich bereue es zutiefst, ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“ Seitdem habe er keinen Alkohol mehr angerührt.

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