Mit der Angst nicht alleine bleiben Bonner Opferschützer gibt Stalkingopfern Tipps

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn · Der Bonner Kriminalhauptkommissar und Opferschützer Klaus Schmitz rät Stalkingopfern, ihre Erfahrungen mit anderen zu teilen. Die Nachrichten der Täter sollten als Beweise gesammelt werden.

 Opferschützer Klaus Schmitz

Opferschützer Klaus Schmitz

Foto: Axel Vogel

Er gehört zu den Polizisten, die allein schon deswegen über einen dauerhaft entschleunigten Ruhepuls verfügen, weil sie so ziemlich alles in ihrem Leben gesehen haben, was die Arbeit eines Kriminalisten ausmacht. Der Stalkingfall aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ist für Klaus Schmitz, Kriminalhauptkommissar und Opferschützer der Bonner Polizei, einer mit Widerhall.

„So eine Schilderung habe ich in 43 Jahren Polizeiarbeit noch nicht gehört“, berichtet Schmitz. „Es handelt sich um einen absolut atypischen Fall“, sagt er weiter. Atypisch ist etwa die viele Arbeit, die sich der Unbekannte macht, um die zahlreichen Buchstaben für die mehr als 200 anonymen Briefe zu kleben. Gängiger sind etwa Anrufer, die bei ihrem Opfer durchklingeln und nach kurzer Zeit wieder auflegen.

Gemeinsam ist den Stalkern eines: „Sie haben Spaß, wenn es jemandem schlecht geht.“ Oft ist das Rätsel, wer hinter der unsichtbaren Bedrohung steckt, für die Ermittler nicht schwer zu lösen. „In 90 Prozent der Fälle sind es ehemalige Beziehungen.“ Sie leiteten aus dem widerfahrenen Unrecht der Trennung das Recht ab, dem einst so geliebten Menschen Leid anzutun. Stalking sei in allen Gesellschaftsschichten zu finden.

Wichtigste Verhaltensregel: Verdacht teilen

Auch wenn häufig Personen aus dem eigenen Umfeld hinter den Anfeindungen stecken, ist für Schmitz eine Verhaltensregel für Stalkingopfer wichtig. „Sie dürfen mit ihrer Angst niemals alleine bleiben“, sagt er. Stattdessen sollten sie unbedingt Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunde und Verwandte informieren, also Mitwisser und Öffentlichkeit schaffen, und jeden Kontaktversuch des Täters schriftlich dokumentieren und archivieren. Selbst akribisch vorgehende Gefährder hinterlassen Spuren. „Die Opfer wissen oft, wer hinter den Attacken stecken könnte“, so Schmitz.

Schwieriger gestaltet sich aber die Beweislast. Gut ist, dass Ulrike F. jeden der über 200 Drohbriefe gesammelt und an die Polizei weitergegeben hat. Die gefundenen Spuren könnten zur Ergreifung des Täters führen.

Gesetzesänderungen verbessern Opferschutz

Als Verbesserung des Opferschutzes bezeichnet der Kriminalhauptkommissar die Gesetzesänderungen, die 2002 und 2007 auf den Weg gebracht worden sind. Das sogenannte Gewaltschutzgesetz aus dem Jahr 2002 versetzt Stalkingopfer in die Lage, beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung zu beantragen. „Bei einem Verstoß dagegen kann der Richter ein Ordnungsgeld festlegen.“

Und: Neu ist seit 2007, dass sich der Täter auch strafrechtlich für seine Drohungen verantworten muss. Wer rechtlichen Rat bei Stalking benötigt, kann sich an die Polizei oder an den Weißen Ring wenden, rät der Bonner Opferschützer. Außer womöglich Überwindung kostet es nichts, zum Weißen Ring zu gehen. Die erste rechtliche Beratung werde vom Weißen Ring übernommen.

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