Folgenreiche Bürgschaften Bonner Flüchtlingsbürgin würde wieder so entscheiden

Bonn · Susanne Heine hatte mit ihrer Klage Erfolg: Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit war nicht ausreichend geprüft worden. Einige Bonner Flüchtlingsbürgen befürchten, doch noch zahlen zu müssen.

Doch, sagt Susanne Heine (Name von der Redaktion geändert), sie würde die Verpflichtungserklärung für die syrische Flüchtlingsfamilie Gones, die sie 2014 abgab, auch heute wieder unterzeichnen. Solidarität mit Kriegsopfern sei bitter nötig, gerade weil sich inzwischen auch in Deutschland die Welle der Hilfsbereitschaft in Abwehr gegen Flüchtlinge verkehrt habe.

„Aber ich würde vorher im Verfahren Transparenz einfordern, um genau zu wissen, auf was ich mich als Bürgin einlasse“, fügt Heine hinzu. Susanne Heine ist die Bonnerin, in deren Verfahren das Jobcenter Bonn kürzlich auf Rat des Kölner Verwaltungsgerichts seinen Kostenbescheid über 46.500 Euro selbst aufgehoben hat. Das Jobcenter hatte Heine Anfang 2018 knapp zwei Jahre nach Asylgewährung für die Familie Gones mit 1975 Euro pro Monat zur Kasse gebeten.

Im Sitzkreis in ihrem Wohnzimmer erklärt Heine den Eltern Dalsheir und Amina Gones sowie deren Kindern Mariam, Aref und Klein-Ibrahim die aktuelle Situation. 2014 hatte Heine die Ämter und die Politiker so verstanden gehabt, dass sie als Bürgin im Rahmen des Landesprogramms zur Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen der Familie den lebensgefährlichen Weg übers Mittelmeer ersparen konnte und für sie bis zur Asylanerkennung haften würde – aber eben nicht darüber hinaus.

Die Heines hatten die mit einem Nachbarn verwandte Familie 2010 persönlich bei einer Reise ins noch friedliche Aleppo als liebe, gastfreundliche Menschen kennengelernt. 2014 war die Familie auf der Flucht. „Wir wollten nicht, dass sie in die Hände von Schleppern fiel. Es war doch selbstverständlich, die Verpflichtung zu unterschreiben“, sagt Heine.

Nachbarn hielten ihr Versprechen ein

Wobei die Nachbarn dann ihr Versprechen einhielten und die fünf Verwandten nach der Einreise bis zur Asylgewährung selbst unterbrachten und versorgten. Als der Familie politisches Asyl gewährt wurde, seien sie alle davon ausgegangen, dass die Fünf jetzt wie andere Asylanten Anspruch auf Unterhaltskosten hätten. „Sie alle haben sich prima in Bonn integriert,“ betont Heine.

Die beiden großen Kinder erzählen in perfektem Deutsch von ihrem sehr guten Unterricht in der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule. „Ich mache am liebsten Mathe“, sagt Mariam (11). Der zehnjährige Aref erinnert sich noch an die Bomben, vor denen sie in der Heimat flohen. „Ich bin so froh, dass wir hier sicher sind.“ Vater Dalsheir kommt gerade von der bestandenen Sprachprüfung zurück. „Ich hoffe nun auf eine Ausbildung als Fahrlehrer.“

Als sie 2014 im Ausländeramt ihre Unterschrift gab, habe sie das nach einem 20-Minuten-Gespräch getan, erinnert sich Heine. Über die Bescheide ihrer relativ kleinen Renten habe der Bearbeiter nur kurz drübergeguckt. Doch 2018 erhielt Heine die für sie existenzbedrohende Zahlungsaufforderung. Sie sah keinen Ausweg, als dagegen zu klagen. Das Verwaltungsgericht Köln bemängelte nun Mitte Dezember, dass die Leistungsfähigkeit der Klägerin bei Abgabe der Verpflichtungserklärung nicht hinreichend geprüft worden sei.

„Die Entwicklung ging doch 2014 und 2015 auch für die Ämter zu schnell. Es gab für sie keine klaren Anweisungen zur Durchführung des damaligen Syrien-Programms“, erklärt Heine sich selbst die Entwicklung. Sie halte es nicht für fair, wenn jetzt die Berater von damals als Prügelknaben herhalten müssten.

"Bundespolitik sollte auf Forderungen verzichten"

In dieselbe Kerbe schlägt Christian Osterhaus, der Susanne Heine mit der Syrienhilfe der evangelischen Johannes-Kirchengemeinde beratend zur Seite steht. Die Bundespolitik müsse endlich die Weichen dafür stellen, dass auf die Zahlungsbescheide gegen Flüchtlingsbürgen verzichtet werde. „Gut, dass sich die Ratsfraktionen in Bonn jetzt wieder intensiv mit der Thematik beschäftigen“, sagt der ehrenamtliche Flüchtlingshelfer.

Bislang habe das Verwaltungsgericht Köln in vier Fällen für Bonner Bürgen entschieden: Zwei Fälle seien rechtskräftig wie die Entscheidung von Mitte Dezember, weil das beklagte Bonner Sozialamt nicht in Berufung gegangen sei, so Osterhaus. Bei den beiden anderen habe das beklagte Jobcenter Bonn den Weg der Berufung gewählt. In einer weiteren Mitte Dezember verhandelten Klage von Flüchtlingsbürgen werde das Urteil noch schriftlich zugestellt.

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