Prozess wegen Freiheitsberaubung Bonner Anwalt klagt vergeblich gegen Arzt

Bonn · Es war ein Verfahren, das Bonner Zivilrichter so auch noch nicht erlebt haben: Ein Anwalt stritt sich mit einem Arzt nicht nur um eine Rechnung, sondern warf dem Mediziner auch Freiheitsberaubung und Nötigung vor. Er forderte Schmerzensgeld.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Die ganze Sache kam nur deshalb ins Rollen, weil der Mediziner ihn nach der zuvor unter Narkose durchgeführten Magenspiegelung nicht allein nach Hause fahren lassen wollte. Doch weder vor dem Amtsgericht in erster Instanz, noch jetzt vor dem Landgericht stieß der 57-jährige Jurist auf das nötige Verständnis.

Im Juli 2016 hatte der Jurist in der Bonner Praxis einen Termin zur Gastroendoskopie, die unter Narkose stattfand. Als der Anwalt wieder bei Besinnung war, riet ihm der Arzt, nicht allein nach Hause zu fahren, sondern ein Taxi zu nehmen oder sich abholen zu lassen. Das aber sah der Patient nicht ein und wollte die Praxis sofort verlassen, was der Mediziner jedoch verhinderte. Schließlich fügte sich der 57-Jährige und rief seine Frau an, die ihn abholte.

Doch die Rechnung für die Magenspiegelung von 336,53 Euro weigerte er sich zu zahlen. Selbst als das Amtsgericht ihn zur Zahlung verurteilte, gab der Anwalt nicht auf: Er legte Berufung vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts ein – und erhob sogar Widerklage. In der verlangte er 500 Euro Schmerzensgeld, weil der Arzt ihm seine Freiheit genommen und ihn genötigt hätte. Denn, so der Anwalt: „Als ich gehen wollte, hat der Arzt sich mir wie ein Gefängniswärter in den Weg gestellt.“ Weil es nicht seine Art sei, einen Aufstand zu proben, und er auch nicht die Polizei habe rufen wollen, habe er „die Faust in der Tasche gemacht“ und seine Frau angerufen.

Die 5. Zivilkammer aber hielt dem Anwalt vor: Wenn ein Arzt ihn aus Fürsorge nicht allein gehen lassen wolle, so müsse man ihm das zugestehen. Denn wenn etwas passiert wäre, hätte der Arzt Ärger bekommen. Das hatte auch der Mediziner geltend gemacht und erklärt: Im Ernstfall hätte er haftungsrechtliche Probleme bekommen. Als dem Anwalt klar wurde, dass er mit seiner Auffassung allein da stand, nahm er die Berufung samt Klage zurück.

Aktenzeichen: LG Bonn 5 S 47/18

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