Bonner Stadtverwaltung Personalrat will Bürgerdienste in Bonn einschränken

BONN · Das kann dem Bürger nicht gefallen: Wegen der großen Zahl unbesetzter Stellen in der Bonner Stadtverwaltung schlägt der Personalrat nun Einschnitte bei den Bürgerdiensten vor.

Der Personalrat will damit „der Arbeitsüberlastung der Verwaltungsmitarbeiter Rechnung tragen“. Weiter wolle man mittwochs grundsätzlich keinen Bürgerdienst mehr anbieten, wenn es nicht zur Neubesetzung vakanter Stellen kommt. An dem Tag sollen nach Vorstellung des Personalratsvorsitzenden Christoph Busch Sacharbeiten erledigt werden. Diese Maßnahmen würden bereits jetzt schon in einigen Verwaltungsbereichen praktiziert und hätten sich bewährt.

Ihre Forderungen begründen die Arbeitnehmervertreter mit dem Personalmangel in vielen Abteilungen und der hohen Zahl von Überstunden, die jährlich anfallen. Busch führt auf: In der Abteilung Wohnen sind acht Stellen unbesetzt. Bei den wirtschaftlichen Hilfen fehlen zehn Mitarbeiter im gehobenen Dienst, vier Vakanzen zählt der Ordnungsdienst. Im Dienstleistungszentrum seien acht Stellen unbesetzt. „In allen Bereichen stellen wir eine hohe Personalfluktuation fest.“

Verwaltung führt „Bewerber-Management-System“ ein

Erst vor einigen Wochen hatte die Verwaltung im Personalausschuss (der GA berichtete) einen ausführlichen Bericht zur Stellensituation vorgelegt und dargelegt, wie sie in Zukunft gedenkt, dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen und die Lücken zu füllen. Damals hieß es seitens der Stadt, man habe etwa 280 offene, nicht besetzte Stellen. Auf Anfrage teilte nun Personaldezernent Wolfgang Fuchs mit: „Die erst vor einigen Wochen kommunizierte Zahl von circa 280 vakanten Stellen ist tendenziell sinkend. Allerdings ist davon auszugehen, dass insgesamt noch keine signifikante Änderung eingetreten ist.“ Die Verwaltung führe derzeit ein „Bewerber-Management-System“ ein, um künftig genauere Daten zu besetzten Stellen erfassen zu können.

Den jetzt vorgebrachten Vorschlag des Personalrats, Kundendienste pauschal einzuschränken, hält Fuchs nicht für zielführend. „Vielmehr müssen die individuellen Besonderheiten der einzelnen Verwaltungsdienststellen berücksichtigt werden.“ Dort, wo nach Bürgergesprächen Nachbearbeitungen erfolgen müssen, könne ein solcher Schritt aus seiner Sicht sinnvoll sein. Wo solche Nacharbeiten nicht erforderlich seien, müssten Bürger länger auf Termine warten. Darin sieht der Dezernent keinen Vorteil. „Eine Einschränkung der Servicezeiten für die Bürgerinnen und Bürger löst letztlich nicht das Kapazitätsproblem in der Sachbearbeitung, sondern verschiebt zunächst die Vorgänge und wirkt sich damit in verlängerten Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden aus.“ Nachhaltig wirksam sei nur eine Nachbesetzung.

Häufig fehlten die Qualifikationen

Fuchs sieht aufgrund der Unterbesetzung keine Qualitätseinbußen in der Bearbeitung – dank der „hohen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterschaft“. Er räumt allerdings ein, dass eingeschränkte Dienste „perspektivisch“ nicht auszuschließen seien.

Busch fallen zum Thema „eingeschränkt handlungsfähig“ allerdings durchaus Beispiele ein: Die Bürgerdienste funktionieren zwar mittlerweile wieder gut, haben aber im vergangenen Jahr nach Stellenkürzungen zu erheblichen Wartezeiten geführt, bis die Stadt wieder Personal einstellte. Die Wohngeldstelle, zuständig für Wohnberechtigungsscheine, war zeitweise wegen Krankheit gar nicht besetzt. Zudem ist völlig unklar, wann die Verwaltung die freien Stellen mit Fachpersonal oder Auszubildenden wird auffüllen können. Auf der Homepage der Stadt sind aktuell gerade einmal ein Dutzend Stellenausschreibungen geschaltet. Das Bewerberinteresse ist laut Fuchs durchaus vorhanden: „Losgelöst hiervon fehlt es häufig jedoch an den für ein Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung notwendigen Qualifikationen.“

Auch fehle es an personeller Ausstattung für die Auswahl und Einstellung von Personal. Sämtliche Bewerberverfahren ließen sich deshalb nicht parallel bewerkstelligen. Die niedrige Zahl der Stellenausschreibungen erklärt der Personaldezernent mit „neu in Besetzungsverfahren genommene Stellen, die sukzessive immer wieder durch neue Stellenausschreibungen ergänzt werden“. Der tatsächliche Bedarf sei deshalb nicht an der Zahl der Stellenanzeigen festzustellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort