Beethovenhalle Bonn Ausschreibung mit lückenhafter Planung

Bonn · Ein internes Protokoll aus dem Mai 2017, das dem GA vorliegt, zeigt, welche Folgen der Zeitdruck für das Projekt hatte. Die Halle am Bonner Rheinufer sollte unbedingt rechtzeitig vor dem Beethoven-Jubiläumsjahr 2020 fertig werden.

 Schweres Baugerät statt virtuoser Orchester: Die Beethovenhalle ist derzeit eine einzige Großbaustelle.

Schweres Baugerät statt virtuoser Orchester: Die Beethovenhalle ist derzeit eine einzige Großbaustelle.

Foto: Benjamin Westhoff

Das Risiko von deutlichen Kostensteigerungen bei der Sanierung der Beethovenhalle hat sich schon vor zwei Jahren abgezeichnet. Das geht aus Protokollen hervor, die dem GA vorliegen. Das Kernproblem scheint vom Start weg gewesen zu sein, dass Planungsunterlagen nicht rechtzeitig vorlagen. Das führte unter anderem dazu, dass sich die Ausschreibung von Aufträgen verzögerte.

Drei Beispiele: Bei der Vergabeeinheit „VE 09 Natursteinarbeiten“ lag man wenige Monate nach dem Ende 2016 erfolgten Baubeginn satte 49 Arbeitstage hinter dem Zeitplan, beim Auftrag „VE 17 Glasmosaik“ waren es 45, beim „VE 44 Außenputzarbeiten“ 43 Tage. So steht es im Ergebnisprotokoll des „Vergabe Jour Fixe“ vom 19. Mai 2017, bei dem alle wichtigen Projektteilnehmer vertreten waren – auch der politisch verantwortliche Stadtdirektor Wolfgang Fuchs.

Die brisante Passage in diesem Protokoll stammt vom Projektsteuerer Drees & Sommer: „Es wird gesondert darauf hingewiesen“, heißt es da, „dass zur Kompensation weiterer terminlicher Verzüge die künftigen Ausschreibungen auch bei fehlender Planungsleistung und Zuarbeit der mitwirkenden Planer ausgeschrieben werden. Für fehlende Angaben sind Annahmen zu treffen, wobei die fehlende Planungsleistung nachzureichen und die Annahmen im Nachgang zu bestätigen/korrigieren sind.“

Korrekturen nach der Auftragsvergabe

Im Klartext: Die Baufirmen sollten ihre Angebote notfalls aufgrund lückenhafter Planung kalkulieren, weil die Halle unbedingt rechtzeitig vor dem Beethoven-Jubiläumsjahr 2020 fertig werden sollte.

Was das für den weiteren Ablauf nach dem Zuschlag bedeutete, legt dieser Satz im Protokoll fest: „Etwaige Ergänzungen und Korrekturen nach der Ausschreibung und Vergabe sind über Nachträge zu regeln.“ Nachträge sind Preisaufschläge der Firmen für entstehenden Mehraufwand – ein Mittel, das die meisten Unternehmen nur zu gern nutzen. Und Umplanungen während der laufenden Baumaßnahme sind ohnehin teuer.

Die Stadt Bonn versichert allerdings, dass keine Aufträge ohne Ausführungsplanung ausgeschrieben worden seien. „Es wurde damals vereinbart, die Ausschreibungsunterlagen zu vervollständigen und wenige Fehlstellen während der Ausschreibungserstellung hinzunehmen, sofern zu erwarten war, dass diese keine großen Auswirkungen auf die Bauausführung entfalten würden und im Nachhinein mit vertretbarem Aufwand korrigiert werden können“, erläutert Stadtsprecherin Monika Hörig. Die Regelung habe nur für Vergabeeinheiten gegolten, deren Termine gefährdet waren, um schädliche Auswirkungen auf den gesamten Projektablauf zu verhindern.

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